Donnerstag, 1. Dezember 2005 / 18:20:00
Oberglatt ZH: Kind von drei Pitbulls zu Tode gebissen
Oberglatt (ZH) - Ein 6-jähriges Kind ist in Oberglatt ZH von drei American Pitbull Terriers zu Tode gebissen worden.
Der türkische Bub war kurz vor 8.45 Uhr allein auf dem Weg in den Kindergarten, wie Kantonspolizeisprecher Werner Benz an einer Medienkonferenz schilderte. Das Kind wohnte mit seiner Mutter in Oberglatt.
Der Kleine ging über einen Fussweg in der Nähe des Waldrands durch ein verschneites Feld. Als er noch rund 200 Meter vom Kindergarten entfernt war, fielen unvermittelt drei Hunde über den Knaben her und bissen wild auf ihn ein. Das Kind erlag seinen schweren Bissverletzungen noch am Ort des Geschehens.
Hunde eingeschläfert
Der Besitzer der Hunde lebt im Kanton Zürich. Mit seiner Freundin und seinen insgesamt sechs Pitbulls weilte der Italiener zu Besuch bei Bekannten in Oberglatt.
Wie drei der sechs «Kampfhunde» aus dem Hause der Bekannten entwischen konnten, ist noch nicht ganz geklärt. In Oberglatt heisst es, sie seien aus einem Fenster gesprungen. Die Hunde wurden kurz nach Mittag eingeschläfert - mit dem Einverständnis des Halters, wie Benz sagte. Der 41-Jährige und seine Freundin wurden festgenommen.
Es wird nun geklärt, ob ein strafrechtlich relevantes Verhalten - etwa fahrlässige Tötung, Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Hundehaltung - vorliegt.
Auffälliges Verhalten?
Viele Fragen waren heute Abend noch offen. So war noch unklar, ob die Hunde bereits früher negativ aufgefallen waren, ob es für sie Auflagen gab wie etwa Maulkorbpflicht.
Eine Anwohnerin erklärte gegenüber der «Tagesschau» von SF DRS, die Hunde seien schon mehrmals aufgefallen. Es sei auch schon reklamiert worden, die Hunden gehörten an die Leine.
Sorgfaltspflicht-Verletzung
In der Schweiz ist es in der Vergangenheit immer wieder zu Vorfällen gekommen, bei denen Hunde Kinder attackierten und schwer verletzten.
Für Aufsehen sorgte im März 2001 ein Fall vor dem Bezirksgericht Hinwil ZH. Ein Hundehalterin wurde freigesprochen, nachdem ihr Rottweiler im Februar 2000 ein Mädchen angegriffen hatte. Weil der Hund von einer Freundin ausgeführt wurde, liess das Gericht den Vorwurf der Sorgfaltspflicht-Verletzung fallen.
Eine Gefängnisstrafe von zwei Monaten Bewährung setzte es im Oktober 2002 für einen Hundebesitzer ab. Seine frei laufenden Hunde hatten im November 2002 ein elfjähriges Mädchen angefallen und verletzt.
bert (Quelle: sda)
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