Freitag, 10. März 2006 / 16:09:53
Bundesrat gegen Kampfhund-Verbot
Bern - In der Schweiz dürfte ein landesweites Verbot für gefährliche Hunde nicht so rasch kommen.
Der Bundesrat empfiehlt zwei entsprechende Motionen aus rechtlichen Gründen zur Ablehnung. Er will zudem nicht in die Kompetenzen der Kantone eingreifen. Die von den Wissenschaftskommissionen (WBK) des National- und des Ständerates eingereichten Motionen verlangten auf Grund des Tierschutzgesetzes umgehend Massnahmen gegen potentiell gefährliche Hunde zu erlassen. Darunter könnten beispielsweise Verbote für bestimmte Rassen fallen.
Die Kommissionen reagierten auf einen tragischen Unfall vom 1. Dezember im Zürcherischen Oberglatt. Damals hatten drei Pitbulls einen sechsjährigen Knaben auf dem Weg in den Kindergarten zu Tode gebissen.
Keine rechtliche Basis
Für den Bundesrat stellt das Tierschutzgesetz keine ausreichende rechtliche Basis für ein Kampfhunde-Verbot dar. In diesem Gesetz könnten im Interesse der Tiere Haltevorschriften festgeschrieben werden, sagte Bundesrat Joseph Deiss vor den Medien. «Ein Schutz der Menschen ist in diesem Rahmen nicht möglich.»
Der Bundesrat wolle sich zudem nicht in die Kompetenzen der Kantone einmischen. Diese könnten Verbote erlassen und sich nötigenfalls auch zusammenraufen. Sollte das Parlament die für die laufende Session traktandierten Motionen überweisen, müssten die nötigen gesetzlichen Grundlagen für Verbote geschaffen werden.
ht (Quelle: sda)
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