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Das Urteil im Pitbull-Prozess wird noch diese Woche erwartet.

 
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Dienstag, 19. Dezember 2006 / 13:40:00

Pitbull-Prozess: Antrag nach «Hetzkampagne» verringert

Zürich - Weil die Boulevard-Presse eine Hetzkampagne gegen den 42-jährigen Hundehalter geführt habe, lautet der Strafantrag im Pitbull-Prozess nur zweieinhalb Jahre Gefängnis. Dies sagte die Staatsanwältin vor dem Gericht in Zürich.

Der Pitbull-Halter soll für den Tod eines sechsjährigen Knaben in Oberglatt ZH nur 18 Monate Gefängnis erhalten, wie sein Verteidiger vor Gericht forderte. Dagegen verlangte die Staatsanwaltschaft zweieinhalb Jahre Gefängnis.

Das mildere Strafmass begründete der Verteidiger damit, dass der Angeklagte ein Geständnis abgelegt und eine schwierige Lebensgeschichte gehabt habe. Ausserdem sei er nicht ganz zurechnungsfähig gewesen und nach der Tat durch die Berichterstattung in den Medien krass vorverurteilt worden.

Die Staatsanwältin hatte vor dem Bezirksgericht in Zürich eine Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren gefordert. Damit blieb sie unter der für fahrlässige Tötung möglichen Höchststrafe von drei Jahren Gefängnis. Sie begründete dies mit der «medialen Hetzkampagne» der Boulevard-Medien gegen den Angeklagten.

Am zweiten Prozesstag kamen auch die Anwälte der Geschädigten zu Wort. So forderte die Anwältin der Eltern des getöteten Knaben eine Genugtuung von je 100 000 Franken sowie einen nicht definitiv bezifferbaren Schadenersatz für Verdienstausfälle, Therapie- und weitere Kosten im Zusammenhang mit dem Tod des Kindergärtlers.

«Faul und verantwortungslos»

Im Übrigen richtete sie harte Vorwürfe gegen den Angeklagten. Obwohl die Pitbulls nicht erzogen und sozialisiert worden seien, habe sich der Hundehalter nicht um die Kontrolle der Tiere gekümmert. «Das war ihm schlicht egal», sagte die Staatsanwältin.

Das Desinteresse des Hundehalters sei auch der Grund für die Tragödie am 1. Dezember 2005 in Oberglatt ZH, als drei Pitbulls den sechsjährigen Knaben zerfleischten. Der Angeklagte habe es aber nicht für nötig befunden, die entrissenen Hunde einzufangen.

Die gefährlichen Hunde seien 15 bis 20 Minuten im Quartier, wo eine Schule und einen Kindergarten gibt, frei herum gerannt. Der schreckliche Tod des Kindergärtlers hätte vermieden werden können, wären die Angeklagten nicht faul und verantwortungslos gewesen.

Bedingte Anträge für Mitangeklagte

Nicht gehandelt zu haben, warf die Staatsanwältin auch der damaligen, 29-jährigen Freundin des Hundehalters vor. Ebenfalls dem 39-jährigen Mann, in dessen Wohnung in Oberglatt ZH das Paar mit sechs Pitbulls gewohnt hatte. Für die Mitangeklagten forderte die Staatsanwältin 16 respektive 14 Monate Gefängnis bedingt.

Die bei Prozessbeginn am Montag unter Drogeneinfluss stehene Frau brach auch am zweiten Verhandlungstag immer wieder in Tränen aus und sprach unklar. Sie sagte, dass sie in der ganzen Sache nicht anders hätte handeln können. Im Gegensatz zu den beiden Mitangeklagten zeigte sie allerdings Anteilnahme und Reue.

bert (Quelle: sda)

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