Sonntag, 4. Dezember 2005 / 17:03:37
Liste mit potenziell gefährlichen Hunderassen
Liestal - Das Auflisten potenziell gefährlicher Hunderassen ist rechtens. Das hat das Bundesgericht entschieden.
Es hat eine Beschwerde von 13 Hundehaltern abgelehnt, die durch eine solche Liste ihre persönliche Freiheit beschnitten sahen.
Die Beschwerdeführer stammen aus dem Kanton Baselland. Dort ist das Halten bestimmter Hunderassen bewilligungspflichtig. Für den Halter nötig sind etwa ein Mindestalter und ein makelloser Leumund. Die Hunde müssen einen Charaktertest bestehen. Zudem muss ein Herkunftsnachweis erbracht werden.
Laut den Beschwerdeführern gibt es keine Statistik, die beweist, dass manche Rassen gefährlicher sind als der Durchschnitt. Ihre Beschwerde war im April vom Baselbieter Kantonsgericht abgelehnt worden. Dieses betonte, es sei nicht bestritten, dass es Hunderassen gebe, die potenziell gefährlicher seien als andere.
250 Bewilligungen im Kanton Baselland
Das Bundesgericht bestätigte nun diesen Entscheid. Der Baselbieter Kantonstierarzt Ignaz Bloch bestätigte eine entsprechende Meldung der «Basellandschaftlichen Zeitung» vom Samstag. Eine Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.
Seit dem Inkrafttreten des Hundegesetzes im Jahr 2003 hat der Kanton Baselland rund 250 Bewilligungen für die Haltung von potenziell gefährlichen Hunden ausgestellt. Die Liste führt acht Rassen und Kreuzungen davon auf. Neben Baselland gibt es auch in den Kantonen Basel-Stadt, Wallis und Genf Listen potenziell gefährlicher Hunderassen.
smw (Quelle: sda)
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