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Der Grosse Rat im Kanton Luzern sieht dringenden Handlungsbedarf.

 
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Montag, 5. Dezember 2005 / 13:25:21

Kanton Luzern will das Hundegesetz verschärfen

Luzern - Nach der tödlichen Hundeattacke im Kanton Zürich soll im Kanton Luzern möglichst bald das Hundegesetz verschärft werden.

Der Grosse Rat hat deshalb seiner zuständigen Fachkommission einen entsprechenden Auftrag erteilt. Das Hundegesetz war ohnehin traktandiert. Dabei ging es in zweiter Lesung um die Kennzeichnung der Hunde mit Mikro-Chips, wie sie vom Bund vorgeschrieben wird. Diese Chip-Pflicht geht auf die vor ein paar Jahren geführte Diskussion um gefährliche Hunde zurück.

Nach der tödlichen Hundeattacke von letzter Woche hielt es die Mehrheit des Grossen Rates aber für unschicklich, ein Gesetz zu verabschieden, dass kaum dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung entspricht.

Brigitte Aregger (FDP) beantragte, sofort eine Bewilligungspflicht für potenziell gefährliche Hunde in das Gesetz aufzunehmen. Auch ein Halteverbot für solche Tiere solle geschaffen werden.

Keine Entscheide unvorbereitet treffen

Für den Rat war Areggers Vorgehen aber zu schnell. Ruth Fuchs (FDP) sagte als Sprecherin der vorberatenden Kommission, es sei nicht üblich, in einer zweiten Lesung unvorbereitet so wichtige Entscheide zu fällen.

Unbestritten war aber, dass Handlungsbedarf besteht. Eine Minderheit des Rates war der Ansicht, dass das Gesetz mit der Chip-Pflicht verabschiedet und danach eine weitere Gesetzesrevision in Angriff genommen werden solle.

Der Mehrheit ging dies aber zu langsam. Sie sprach sich dafür aus, dass die bereits begonnene zweite Lesung sistiert und das Geschäft an die vorberatenden Kommission zurückgeschickt wird.

fest (Quelle: sda)

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