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Der Angeklagte legte heute im Gerichtssaal Sorglosigkeit an den Tag.

Mehrere Dutzend Personen wollten dem Prozess am Zürcher Bezirksgericht beiwohnen.

 
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Montag, 18. Dezember 2006 / 21:30:19

Pitbull-Prozess: «Kind reizte den Jagdtrieb»

Zürich - Arrogant und ungeduldig wie der Hauptangeklagte oder betont seriös aber unwissend wie der Mitangeklagte: Die Befragungen am ersten Tag des Pitbull-Prozesses in Zürich zeigten eine erschreckende Sorglosigkeit im Umgang mit Kampfhunden.

Der 42-jährige Hauptangeklagte anerkannte die Anklagepunkte fahrlässige Tötung und schwere Körperverletzung.

Als Hundehalter trage er die Verantwortung dafür, dass seine Hunde aus einem behelfsmässigen Verschlag ausbrachen und einen sechsjährigen Buben zu Tode bissen, räumte er ein.

Für ihn fordert Staatsanwältin Susanne Steinhauser zweieinhalb Jahre Gefängnis.

Der 39-jährige Mitangeklagte, bei dem der Hundehalter, dessen Freundin und sechs Pitbulls am Unglückstag wohnten, bestritt dagegen jede Mitverantwortung für den Tod des Kindes. Für ihn beträgt das geforderte Strafmass 14 Monate bedingt.

Drogenabhängige Zeugin

Die 29-jährige seinerzeitige Freundin des Hauptangeklagten konnte zu den Abläufen am Unglückstag keine Aussagen machen.

Die Drogenkonsumentin war in einem derart desolaten Zustand, dass der Gerichtspräsident auf eine Befragung vorerst verzichtete. Das für sie beantragte Strafmass beträgt 16 Monate bedingt.

Der Hauptangeklagte, der seit über einem Jahr in Haft sitzt, zelebrierte seinen Auftritt im ausladenden schwarzen Pelzmantel mit gestutztem Vollbart und grau melierter Mähne.

Auf die Fragen des Gerichtsvorsitzenden Harry Kalt antwortete er häufig arrogant und ungeduldig. So cool er sich aber gab - seine pausenlos wippenden Füsse zeugten von seiner Anspannung.

Hunde waren nicht sozialisiert

Er gab zu gewusst zu haben, dass die Junghunde nicht sozialisiert gewesen seien. Dass sie deshalb eine Gefahr für Dritte darstellten, sei ihm aber nicht klar gewesen - es komme immer auf die Reaktion der jeweiligen Menschen an.

Wenn er allerdings gewusst hätte, dass in der Nähe ein Kindergarten sei, hätte er die Tiere «sicher nicht in den Verschlag gesperrt».

Das später getötete Kind habe reagiert, «wie ein Kind eben reagiert»: Es war vor den angreifenden Hunden in Panik davongelaufen und hatte damit erst recht deren Jagdtrieb gereizt.

dl (Quelle: sda)

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