Montag, 5. Dezember 2005 / 16:45:23
Kampfhunde: Einheitliche Massnahmen bis Ende Januar
Bis Ende Januar 2006 sollen Massnahmen zum Schutz vor gefährlichen Hunden vorliegen.
Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) will diese zusammen mit den Kantonstierärzten und weiteren betroffenen Organen erarbeiten. An einer Telefonkonferenz waren sich die Kantonstierärzte und das BVET einig, dass in der Schweiz rasch einheitliche Bestimmungen eingeführt werden müssten, wie das BVET mitteilt.
Schutzmassnahmen seien auf breiter Front nötig - von der Einfuhr über die Zucht bis zur Haltung von Hunden. Bei der Erarbeitung der Massnahmen wollen sich das BVET und die Kantonstierärzte auch Gedanken darüber machen, wie diese in den Kantonen wirkungsvoll umgesetzt werden können.
Kritik an Kantonen
Der zuständige Bundesrat Joseph Deiss hatte das BVET nach dem tödlichen Pitbull-Angriff auf einen sechsjährigen Knaben in Oberglatt ZH beauftragt, Abklärungen im Hinblick auf gesetzliche Regelungen vorzunehmen. BVET-Direktor Hans Wyss hatte seinerseits leise Kritik an den Kantonen geäussert.
Er bedauere, dass nur in wenigen Kantonen griffige Massnahmen gegen Kampfhunde umgesetzt würden, sagte Wyss gegenüber der «Sonntags-Zeitung». Dies, nachdem der Bund schon vor fünf Jahren ein Massnahmenpaket gegen gefährliche Hunde ausgearbeitet habe.
ht (Quelle: sda)
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