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Die Hunde haben vor zwei Jahren ein Kind zu Tode gebissen. (Archivbild)

 
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www.pitbull-besitzer.info, www.obergericht.info, www.entlastet.info

Mittwoch, 14. November 2007 / 12:27:28

Obergericht entlastet Pitbull-Besitzer

Zürich - Überraschender Ausgang beim Pitbull-Prozess vor Zürcher Obergericht: Der Italiener, dessen Hunde vor zwei Jahren in Oberglatt ZH einen Kindergärtler zu Tode bissen, ist teilweise freigesprochen worden. Zwei weitere Angeklagte gehen straffrei aus.

Die Haftstrafe gegen den Pitbull-Halter wurde von zweieinhalb Jahren Gefängnis auf zwei Jahre Gefängnis bedingt reduziert.

Der 43-jährige Italiener wurde vom Vorwurf der schweren fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen, nicht jedoch vom Hauptvorwurf der fahrlässigen Tötung.

Die drei Pitbulls hatten kurz vor dem tödlichen Angriff auf den Sechsjährigen eine Frau und deren vierjährigen Sohn bedroht. Die Frau erlitt dadurch ein massives psychisches Trauma.

Deshalb war der Hauptangeklagte vor einem Jahr vom Bezirksgericht Dielsdorf zusätzlich wegen schwerer fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden. Das Obergericht befand nun jenes Urteil als nicht stichhaltig.

Ex-Freundin freigesprochen

Die 30-jährige Ex-Freundin des Pitbull-Besitzers wurde vor Obergericht vom Vorwurf der schweren fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen. Dafür hatte sie im Dezember 2006 noch 14 Monate bedingt kassiert.

Das Obergericht erachtete es nun als nicht erwiesen, dass die Frau durch ein anderes Verhalten den tödlichen Angriff auf das Kind hätte verhindern können.

Ebenfalls straffrei geht nun der Besitzer einer Parterrewohnung in Oberglatt aus, auf deren Balkon die insgesamt sechs Pitbulls behelfsmässig untergebracht waren.

Der 40-Jährige war von der Vorinstanz noch zu 12 Monaten bedingt verurteilt worden. Auch hier erachtete das Obergericht den Zusammenhang zwischen der Unterbringung der Hunde und der Tat als nicht nachgewiesen.

rr (Quelle: sda)

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