Montag, 5. Dezember 2005 / 16:06:01
Kampfhunde: Griffige Massnahmen gefordert
Zürich - Vier Tage nach der tödlichen Pitbull-Attacke von Oberglatt ZH haben Zürcher Kantonsräte griffigere Massnahmen gegen Kampfhunde und ihre Halter gefordert.
Bund und Kanton müssten nun rasch handeln, hiess es in diversen Erklärungen. EDU- und EVP-Parlamentarier fordern mit einer Motion gesetzliche Bestimmungen zum Leinen- und Maulkorb-Zwang für Kampfhunde. Der Kanton soll beim Bund zudem eine Standesinitiative einreichen, die das Import- und Zuchtverbot von Kampfhunden verlangt.
Sie seien lange einsame Rufer in der Wüste gewesen, sagte EVP-Sprecher Hans Fahrni. Ähnliche EDU/EVP-Vorstösse seien vor fast fünf Jahren im Kantonsrat chancenlos gewesen. «Es muss immer zuerst etwas passieren», klagte er und forderte alle politischen Akteure auf, nun so schnell wie möglich rigoros zu handeln.
Politisches Kollektiv hat Fehler gemacht
CVP-Fraktionspräsident Lucius Dürr fühlte sich mitverantwortlich am schrecklichen Vorfall vom Donnerstag: «Wir haben als politisches Kollektiv Fehler gemacht.» Er selbst habe sich 2003 bei einem Vorstoss viel zu früh zufrieden stellen lassen.
Die CVP unterstütze deshalb die Parlamentarische Initiative von Gabriela Winkler (FDP), die eine Bewilligungspflicht für das Halten von gefährlichen Rassen wie Pitbull-Terriers vorsieht. Sie wolle keine politischen Kontrollstaat, sondern Hürden für das Halten von Kampfhunden, sagte Winkler.
Bundesrat und Parlament muss reagieren
Gemäss Dürr muss nicht nur der Kantonsrat rasch reagieren. Auch Bundesrat und nationales Parlament kämen nun nicht umhin, umgehend und umfassend aktiv zu werden.
Massnahmen auf Bundesebene forderte auch die SP-Fraktion. Ihr Präsident Ruedi Lais erinnerte daran, dass «der Handel von Hunden mit dem fragwürdigen Gütesiegel Kampfhund ein internationales Geschäft ist».
Es müsse aber vermieden werden, unter dem Druck des Ereignisses von Oberglatt Vorschriften zu verschärfen, wenn man nicht bereit sei, dem Staat die Mittel zu deren Durchsetzung zu geben.
Handeln wenn es zu spät ist
Das bestehende Hundegesetz genüge nicht, es sei auch nicht nur ein Vollzugproblem, entgegnete Winkler. Heute würden Maulkorb- oder Leinenpflicht angeordnet, wenn der Bezirkstierarzt einen Hund als bissig einstufe. Also erst, wenn ein Tier bereits Unheil angerichtet habe. «Das ist definitiv zu spät.»
Der Zwischenfall sei nicht auf mangelhafte Gesetze oder Vollzugsprobleme zurückzuführen, sondern auf die «Sauordnung im Ausländerrecht», sagte SVP-Fraktionspräsident Alfred Heer am Rande der Kantonsratssitzung zu «Radio 24». Der Hundehalter hätte gar nicht in die Schweiz einreisen dürfen.
fest (Quelle: sda)
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