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Bissige Hunde seien einzusperren, anzuleinen oder mit einem Maulkorb zu versehen.

 
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Donnerstag, 22. Dezember 2005 / 10:56:48

Kampfhunde: Thurgau wartet ab

Frauenfeld - Die Thurgauer Regierung trifft vorläufig keine Sofortmassnahmen gegen gefährliche Hunde auf Kantonsebene.

Wie die Regierung mitteilt, wird sie vorerst bis Ende Januar 2006 abwarten, ob der Bund eine einheitliche Lösung trifft. Die Kantonsregierung fände eine solche einheitliche Bundeslösung sinnvoller als kantonal unterschiedliche Vorschriften. Sollten die angekündigten Bundesmassnahmen aber bis Ende Januar 2006 nicht in Kraft gesetzt werden, würde sie eine regionale Lösung ins Auge fassen.

Diese würde sie aber gern mit anderen Ostschweizer Kantonen gemeinsam erlassen. Kantonale Vorschriften würde sie erlassen, sollten diese als Ergänzung einer Bundeslösung sinnvoll sein.

Appell an Hundehalter

Im Weiteren appelliert der Regierungsrat an die Hundehalterinnen und Hundehalter, dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung zu tragen und ihre Verantwortung noch vermehrt wahrzunehmen.

Im Thurgau können die Gemeinden laut dem Gesetz über die Haltung von Hunden Sache, Hundehaltern mit Tieren, die Menschen oder Tiere gefährden oder ernsthaft belästigen, Vorschriften über die Haltung der Tiere machen. Werden diese nicht befolgt, kann dem Hundebesitzer die Hundehaltung verboten werden.

Kinder angegriffen

Gefährliche Tiere kann der Gemeinderat beseitigen lassen. Bissige Hunde sind laut Gesetz «einzusperren, anzuleinen oder mit einem Maulkorb zu versehen». Im Thurgau hat es in den letzten Jahren mindestens zwei schwerwiegende Angriffe von Hunden auf Kinder gegeben.

2003 hatten sechs Huskies, die aus ihrem Zwinger ausgebrochen waren, in Stettfurt vier Kinder angegriffen. Im Jahr 2000 war ein ausgerissener Rottweiler in Uttwil über einen kleinen Jungen hergefallen und hatte ihn lebensgefährlich verletzt.

ht (Quelle: sda)

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