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Das Gericht folgte der Anklage.

 
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Freitag, 22. Dezember 2006 / 13:34:29

2-1/2 Jahre für Pitbull-Hundehalter

Zürich - Zu zweieinhalb Jahren Gefängnis hat das Bezirksgericht Dielsdorf den Halter der Pitbulls verurteilt, die vor einem Jahr in Oberglatt ZH einen kleinen Buben getötet hatten. Der Mann wurde der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen.

Der Mann hätte die tödliche Attacke des Hunderudels vermeiden können, wenn er seiner Sorgfaltspflicht als Halter nachgekommen wäre. Er wusste nämlich um die Gefahr, die von den völlig unsozialisierten Hunden ausging. Dennoch unterliess er es, sie zu überwachen, so dass sie entwischen konnten.

Mit seiner Qualifikation des Deliktes als fahrlässige Tötung folgte das Gericht dem Antrag und Strafmass der Anklage. Die Staatsanwältin blieb unter der für fahrlässige Tötung möglichen Höchststrafe von drei Jahren Gefängnis. Sie begründete dies mit der «medialen Hetzkampagne» der Boulevard-Medien gegen den Angeklagten. Der Verurteilte sitzt bereits seit gut einem Jahr in Haft.

Auch die Mitangeklagten wurden wegen fahrlässiger Tötung verurteilt: Die Freundin des Halters erhält 14 Monate Gefängnis bedingt. Der Wohnungsinhaber wurde zu 12 Monaten bedingt verurteilt.

Genugtuuung für Eltern gesprochen

Im Weiteren entschied das Gericht, dass die drei Angeklagten den Eltern des getöteten Knaben eine Genugtuung von je 50 000 Franken bezahlen müssen. Ausserdem müssen sie Schadenersatz leisten, ingesamt rund 10 000 Franken plus Therapie- und weitere Kosten, die im Zusammenhang mit dem Pitbull-Drama von Oberglatt zusammenhängen.

Die Verteidiger mochten sich vorerst nicht zu ihrem weiteren Vorgehen äussern. Sie warten die schriftliche Urteilsbegründung ab, die laut Gerichtspräsident Kalt etwa Ende Januar vorliegen soll. Der Verteter der 29-jährigen Frau erklärte, angesichts der Tragik des Falles akzeptiere man das Urteil voraussichtlich.

ht (Quelle: sda)

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