Mittwoch, 11. Oktober 2006 / 14:23:22
Pitbull-Untersuchung abgeschlossen
Winterthur - Der 42-jährige Hundehalter, dessen Pitbulls letztes Jahr in Oberglatt ZH einen 6-jährigen Knaben getötet haben, soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis.
Der Fall hatte grosses Aufsehen erregt. Drei American Pitbull Terriers waren Anfang Dezember vergangenen Jahres aus ihrem Verschlag in einer Wohnung in Oberglatt ausgerissen. In der Nähe eines Kindergartens stürzten sie sich auf den Sechsjährigen und bissen ihn zu Tode.
Nun sind die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland abgeschlossen. Wie diese mitteilte, werden der Hundehalter, dessen Freundin sowie der Inhaber der Wohnung, in der die gefährlichen Hunde gehalten wurden, beim Bezirksgericht Dielsdorf ZH wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger schwerer Körperverletzung angeklagt.
Der Hundehalter ist bereits in Haft. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine unbedingte Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren. Laut Gesetz wäre eine Verurteilung bis zu drei Jahren möglich.
Sorgfaltspflicht nicht wahrgenommen
Die Freundin des Hundesbesitzers und der Wohnungsinhaber müssen mit bedingten Haftstrafen unter 18 Monaten rechnen. Die beiden wurden bereits aus der Untersuchungshaft entlassen. Sie sollen ihre Sorgfaltspflicht nicht wahrgenommen haben, wie Staatsanwältin Susanne Steinhauser auf Anfrage erklärte.
Gleichentags stellte die Tessiner Regierung in Bellinzona das neue kantonale Hundegesetz vor. Demnach müssen die Halter bestimmter Hunde künftig eine Prüfung ablegen; welche der 20 000 Tessiner Hundehalter dies betrifft, steht noch nicht fest. An öffentlichen Orten soll künftig zudem Leinenzwang gelten.
Ferner dürfen wegen Delikten gegen Leib und Leben vorbestrafte Personen keine potenziell gefährliche Hunde halten. Ausserdem soll die Hundesteuer in eine Gebühr umgewandelt werden, was eine zweckbestimmte Verwendung der Mittel zur Folge hätte. Vorab das Veterinäramt soll personell aufgestockt werden.
bert (Quelle: sda)
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