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Die Familie hat ein Anrecht auf eine Entschädigung von bis zu 100 000 Franken.

 
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Montag, 12. Dezember 2005 / 17:15:54

Pitbull-Attacke: Hilfe für Opfer-Familie

Bern - Die Familie des in Oberglatt ZH von Pitbull-Hunden tot gebissenen sechsjährigen Buben hat gemäss Opferhilfegesetz Anrecht auf Beratung, Genugtuung und Unterstützung. Dies hat Bundesrat Christoph Blocher im Nationalrat versichert.

Für die Betreuung der aus der Türkei stammenden Familie seien primär die Gemeinde und der Kanton Zürich zuständig, sagte Blocher auf Anfrage vom Josef Zisyadis (PdA/VD). Da die Familie zur Bestattung heimgereist sei, habe sie noch nicht kontaktiert werden können.

Die Angehörigen des Buben seien in der Türkei gut aufgehoben, sagte Blocher. Sobald sie in die Schweiz zurückgekehrt seien, würden sie über die Möglichkeiten ins Bild gesetzt, die vom Opferhilfegesetz vorgesehenen Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Anrecht auf Genugtuung

Opfer von Straftaten haben nach geltendem Gesetz Anrecht auf eine nach oben nicht begrenzte Genutguungssumme und eine Entschädigung von maximal 100 000 Franken.

Der Bundesrat werde seine heutigen und künftigen gesetzlichen Möglichkeiten nutzen, die Zucht und Haltung gefährlicher Hunde zu verbieten, heisst es in der schriftlich erteilten Antwort auf weitere Fragen im Nationalrat.

Ende Januar 2006 werde ein Konzept des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) vorliegen.

Verbotene Kämpfe

Dem Bundesrat sei nur ein Fall von verbotenen Hundekämpfen bekannt. Diese Kämpfe hätten in den Jahren 1997 bis 2000 im Kanton Wallis stattgefunden.

Die Organisatoren seien strafrechtlich verfolgt worden. Den Schuldigen sei die Haltung von Hunden überhaupt und von Kampfhunden im Speziellen untersagt worden.

bsk (Quelle: sda)

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