Freitag, 2. Dezember 2005 / 17:40:29
Massnahmen gegen Kampfhunde gefordert
Bern - Nach der tödlichen Hunde-Attacke auf einen 6-jährigen Jungen in Oberglatt ZH will Bundesrat Joseph Deiss das Gesetz verschärfen.
Er habe dem Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) diesen Auftrag erteilt, sagte Deiss vor den Bundeshausmedien.
Laut Deiss wird das BVET prüfen, welche Schritte unternommen werden können. Schon bei früheren Vorfällen dieser Art habe es zahlreiche Diskussionen gegeben und es seien Massnahmen ergriffen worden, die in den Kantonen umgesetzt werden müssten. «Die gegenwärtige Situation ist aber unbefriedigend.»
Es sei ihm bewusst, dass es keine absolute Sicherheit geben könne. Trotzdem wäre es nicht richtig, einfach zur Tagesordnung überzugehen.
Bundesrat war fassungslos
Im Namen des Bundesrats drückte Deiss den Angehörigen sein Beileid aus. Es sei immer sehr schwer, wenn derart junge Menschen aus dem Leben gerissen würden. Der Bundesrat sei fassungslos über den Vorfall gewesen.
Das BVET, die Kantonstierärzte und weitere Akteure wollen ihrerseits über gesamtschweizerische Regelungen für den Umgang mit gefährlichen Hunden diskutieren. Ein Treffen wurde vereinbart, das Datum aber noch nicht festgelegt.
Verhaltensspezialisten mit dabei
Dies gab Christophe Darbellay, Präsident der Gesellschaft Schweizerischer Tierärzte (GST), in einem in der Zeitung «Le Temps» veröffentlichten Interview bekannt. Auch Verhaltensspezialisten würden an der Zusammenkunft teilnehmen, hielt der Walliser CVP-Nationalrat gegenüber der sda fest.
Ziel werde sein, auf nationaler Ebene minimale Standards zu definieren. Gegenwärtig gebe es grosse Differenzen. So seien etwa die von verschiedenen Kantonen geführten Listen gefährlicher Hunde nicht deckungsgleich, was unbefriedigend sei.
Wallis für Verbot gefährlicher Hunderassen
Aus dem Wallis kam die Forderung nach einem landesweiten Verbot von gefährlichen Hunderassen. Staatsrat Thomas Burgener kündigte gegenüber der Nachrichtenagentur sda an, sein Begehren Bundesrat Deiss schriftlich zukommen zu lassen.
Der Kanton Wallis prüft derzeit, wie sein an sich schon strenges Gesetz noch verschärft werden kann. Burgener genügt dies aber nicht. Eine landesweite Gesetzesharmonisierung sei dringend, denn die den Kantonen gewährte Autonomie stifte nur Verwirrung. Für Verbote brauche es eine gemeinsame Liste gefährlicher Rassen.
Im Kanton Zürich wird unterdessen über eine Verschärfung des Hundegesetzes nach Basler Vorbild diskutiert. Erst nach Zwischenfällen einzugreifen, sei zu spät, befand das Baselbieter Kantonsgericht im April, als es eine Beschwerde von Hundehaltern abwies. Die Gesetze in den beiden Basel entstanden unter dem Eindruck blutiger Kampfhunde-Attacken im In- und Ausland vom Sommer 2000.
Listen mit potenziell gefährlichen Rassen
Sie enthalten Listen mit potenziell gefährlichen Rassen. Das Halten dieser Rassen ist bewilligungspflichtig; für den Halter nötig sind etwa ein Mindestalter und ein makelloser Leumund. Die Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein und einen Charaktertest bestehen. Nötig ist auch ein Herkunftsnachweis.
Im Kanton Zürich legt das Hundegesetz den Schwerpunkt auf bereits auffällig gewordene Hunde, wie Kantonstierärztin Regula Vogel auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte. So sei die Anordnung eines Leinen- oder Maulkorb-Zwangs möglich.
Ab 2006 müssen alle Hunde mit Mikrochips gekennzeichnet werden. In diesem Zusammenhang habe der Regierungsrat eine grundlegende Revision des Hundegesetzes in Aussicht gestellt, sagte eine Sprecherin der Direktion für Sicherheit und Soziales.
fest (Quelle: sda)
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