Donnerstag, 8. Dezember 2005 / 08:59:44
Nationalratskommission will Kampfhunde-Verbot
Bern - Die Pitbull-Attacke in Oberglatt ZH ruft die Gesetzgeber auf den Plan. Im Kanton Zürich gilt ab sofort Leinen- und Maulkorbpflicht.
Die nationalrätliche Wissenschaftskommission (WBK) fordert ein gänzliches Verbot.
Der Ständerat seinerseits hatte sich bei der Revision des Tierschutzgesetzes noch mit den von Bundesrat Joseph Deiss «in Kürze» versprochenen Massnahmen zufrieden gegeben.
Der in der kleinen Kammer verabschiedete Entwurf enthält denn auch kein Verbot von Kampfhunden. Er gibt den Bundesrat aber die Kompetenz, Zucht und Haltung von bestimmten Tieren mit Abnormitäten - insbesondere in Körperbau und Verhalten - zu verbieten.
Gänzliches Verbot
Der nationalrätlichen Wissenschaftskommission ging dieser Vorschlag in Anbetracht des Todes eines sechsjährigen Buben nicht weit genug: Sie forderte ein gänzliches Verbot von Kampfhunden.
An ihrer Sitzung vom Mittwoch kam sie auf einen bereits bereinigten Artikel des Tierschutzgesetzes zurück und hiess mit 15 zu 5 Stimmen folgende Bestimmung gut: «Die Einfuhr, Zucht und Haltung von Hunden mit einem erheblichen Gefahrenpotential für Menschen sind verboten. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten».
Der Antrag soll am Donnerstag dem Nationalrat vorgelegt werden. Dazu muss allerdings noch die WBK des Ständerats dem Rückkommen auf den Artikel zustimmen.
Zürich mit Sofortmassnahmen
Der Kanton Zürich mochte ein Verbot auf Bundesebene nicht abwarten. Dort gilt als Sofortmassnahme eine Leinen- und Maulkorbpflicht für American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Staffordshire Bullterrier.
Hunde dieser vier Rassen lösten am meisten Ängste in der Bevölkerung aus, sagte der Zürcher Regierungsrat Ruedi Jeker am Mittwoch. Definitive Massnahmen sollten sich auf die Vorschläge abstützen, die derzeit auf Bundesebene erarbeitet werden.
Solothurn wartet ab
Andere Kantone wollen diese Massnahmen abwarten. So vertagte das Parlament des Kantons Solothurn die Beratung des Hundegesetzes, die für die nächste Woche traktandiert war. Wie die Solothurner Staatskanzlei mitteilte, sollen die schärferen Bestimmungen des Bundes in das kantonale Gesetz einfliessen.
ht (Quelle: sda)
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