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Gemäss Anklage hätte die Tragödie «mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit» verhindert werden können.

 
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Sonntag, 17. Dezember 2006 / 10:44:58

Gerichtsverhandlung nach Pitbull-Attacke

Zürich - Gut ein Jahr, nachdem drei Hunde in Oberglatt ZH ein sechsjähriges Kind zu Tode gebissen haben, stehen ab Montag der Hundehalter und zwei Mitangeklagte vor Gericht. Die Staatsanwältin will den Hauptangeklagten für 2 1/2 Jahre ins Gefängnis schicken.

Angeklagt sind der heute 42-jährige Hundehalter, seine 29-jährige Freundin und der 39-jährige Mann, bei dem das Paar mit sechs Hunden zur Zeit des Unglücks am 1. Dezember 2005 wohnte und von wo die Hunde entwischten.

Alle drei sind der fahrlässigen Tötung und der schweren Körperverletzung angeklagt.

Die Frau hat sich zudem wegen falscher Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege zu verantworten: Sie hatte einen Pfleger der Klinik, in der sie nach dem Unglück betreut wurde, fälschlicherweise beschuldigt, er habe sie vergewaltigt.

2 1/2 Jahre für Hundehalter gefordert

Für sie beantragt Staatsanwältin Susanne Steinhauser 16 Monate Gefängnis, für den Logisgeber 14 Monate, beide bedingt. Der Hundehalter als Hauptangeklagter soll zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Er sitzt seit dem Unglückstag im Gefängnis. Die Rechtsvertreter machten bisher keine Angaben zu ihren Anträgen.

Gemäss Anklage hätte die Tragödie «mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit» verhindert werden können. Der Hundehalter, seine Freundin und der Logisgeber hätten ihre Verantwortung wahrnehmen müssen und die Tiere nicht unbeaufsichtigt lassen dürfen.

Alle drei wussten nämlich, dass die Hunde höchst gefährlich waren. Sie waren nicht an Menschen gewöhnt, gehorchten kaum, kannten weder Leine noch Halsband, was offenbar bewusst so gehalten wurde, gab es doch für alle sechs Hunde gerade mal zwei Halsbänder.

Fehlende Kontrolle

Solch gefährliche Tiere hätte der Hundehalter in der Wohnung lassen müssen. Wenn sie schon vorübergehend auf die Terrasse gesperrt werden sollten, wie es an jenem Tag geschah, hätten die beiden Männer einen solideren Verschlag bauen und auf seine Ausbruchsicherheit prüfen müssen.

Der Halter hätte die Tiere zudem auf der Terrasse beaufsichtigen beziehungsweise von der Wohnung aus im Auge behalten müssen. Dann hätte er rasch eingreifen können, als sie aus dem Verschlag entwischten.

bert (Quelle: sda)

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