Montag, 12. Dezember 2005 / 12:55:47
Zürich: Vorstoss für Kampfhunde-Gesetz
Zürich - Das Zürcher Kantonsparlament will schnell ein Gesetz für eine strenge Regelung der Haltung von Kampfhunden. Es hat eine entsprechende Intitiative überwiesen.
Die parlamentarische Initiative von FDP, CVP und EVP passierte den Rat mit 103 Stimmen (60 Stimmen hätten für die Überweisung der Initiative bereits genügt). Hinter dem Vorstoss standen alle Parteien mit Ausnahme der SVP, wo es auch Gegenstimmen gab.
Der vor einer Woche eingereichte Vorstoss fordert in Form einer ausformulierten Gesetzesänderung, dass Halter gefährlicher Hunde ihre Eignung nachweisen und über einen makellosen Leumund verfügen. Ferner müsse die Zucht bekannt sein, das Tier einen Wesenstest durchlaufen. Pro Wohnung dürfe nur ein Hund gehalten werden.
Import- und Zuchtverbot gescheitert
Keine Chance hatte dagegen eine zweite parlamentarische Initiative von EVP und EDU. Sie verlangte eine Standesinitiative an den Bund für ein Import- und Zuchtverbot für Kampfhunde. Der Vorstoss erhielt nur 29 Stimmen.
Er wurde als nicht notwendig erachtet, da zurzeit Bund und Kantone an der Ausarbeitung eines entsprechenden Gesetzes seien. Vorschläge dazu sollen Ende Januar vorliegen.
Schnelle Übergangslösungen
Letzten Montag hatte der Zürcher Kantonsrat neben den beiden parlamentarischen Initiativen noch weitere Vorstösse zur Regelung der Kampfhunde-Haltung eingereicht. Nach dem tragischen Tod eines Kindergärtlers in Oberglatt ZH - wegen des Angriffs von drei Pitbull-Terriern - fordere das Parlament schnelle Entscheide.
Als Übergangslösung führte der Regierungsrat letzte Woche für vier Kampfhunde-Rassen die Maulkorb- und Leinenpflicht ein. Im Wallis wurden kurz darauf gar diverse Hunderassen verboten.
fest (Quelle: sda)
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