Donnerstag, 16. Oktober 2008 / 07:27:14
Bundesrat beschliesst Hilfspaket für Finanzbranche
Bern - Trotz gegenteiliger Beteuerungen in den letzten Tagen und Wochen greift der Bundesrat nun aktiv ins Finanzsystem ein. Mit einem umfangreichen Massnahmenpaket soll das System stabilisiert werden.
Die Schweizerische Nationalbank schafft die Möglichkeit, Ramschpapiere, die derzeit nicht gehandelt werden können, in eine Zweckgesellschaft auszulagern. Die UBS macht davon Gebrauch.
Diese wird einen fünfköpfigen Leitungsausschuss haben. Den Vorsitz dieses Gremiums soll SNB-Direktoriumsmitglied Thomas Jordan übernehmen. Die Zweckgesellschaft werde auf 8 Jahren angelegt sein, sagte Jordan in Bern. Sie werde ihren Sitz auf den Cayman Islands haben und mit 6 Mrd. Dollar Aktienkapital ausgestattet sein.
60 Mrd. Dollar Paket
Die Grossbank schloss mit der SNB eine Vereinbarung über die langfristige Finanzierung und geordnete Liquidation von nicht handelbaren Wertpapieren im Umfang von höchstens 60 Mrd. Dollar. Die UBS entlastet so ihre Bilanz.
Die SNB finanziert die an die neue Gesellschaft zu übertragenden Aktiven mit einem Darlehen ohne Rückgriffsrecht im Betrag von höchstens 54 Mrd. Dollar, heisst es in Mitteilungen von UBS und SNB.
UBS hat Hilfe gesucht
Die UBS habe wegen des Vertrauensverlusts und der massiv verschlechterten Refinanzierungsmöglichkeiten beim Bund um Hilfe gesucht, sagte EBK-Präsident Eugen Haltiner an einer Medienkonferenz, an der auch die Nationalbank, die Bankenkommission (EBK) und die Eidg. Finanzverwaltung beteiligt war. «Das Vertrauen in die UBS hat gelitten. Die Zahlen sind nicht überzeugend.»
Die interimistische Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf ist überzeugt, dass das Massnahmenpaket des Bundes das Vertrauen in den Finanzplatz Schweiz nachhaltig stärken werde. Der Bundesrat habe sich gründlich auf alle Eventualitäten verbereitet, sagte Widmer-Schlumpf an der Konferenz.
Besserer Schutz der Sparer
Wie bereits in anderen Ländern sollen auch in der Schweiz Sparer besser geschützt werden. In der Wintersession soll das Parlament über die Erhöhung der geschützten Einlagen beschliessen, später über eine grundsätzliche Revision.
Heute sind die Spareinlagen in der Schweiz bis zu 30 000 Franken pro Kunde gesichert. Dafür bürgen nicht der Staat, sondern die Banken. Sie müssen dafür Mittel von maximal vier Milliarden Franken (Systemgrenze) bereithalten.
fest (Quelle: sda)
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