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Das Bundesgericht könnte eine weitere Untersuchung einleiten.

 
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Dienstag, 11. September 2007 / 12:57:33

Auch Bundesgericht prüft Fall Roschacher

Lausanne - Die nationalrätliche Geschäftsprüfungskommission (GPK) hat ihren Bericht zur Bundesanwaltschaft auch dem Bundesgericht zugeleitet. Dieses überprüft nun die Rolle des Bundesstrafgerichts in der Affäre Blocher-Roschacher.

Eine Sprecherin des Gerichts bestätigte eine entsprechende Meldung der «Neuen Zürcher Zeitung».

Der Bericht sei letzten Freitag eingetroffen, sagte Sabina Motta auf Anfrage.

Der GPK-Bericht durchleuchtet die Umstände, die Ende 2006 zum Rückritt von Bundesanwalt Valentin Roschacher geführt haben.

Welche Rolle spielte Hochstrasser?

Dabei taucht auch der Name des Präsidenten der I. Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts, Emanuel Hochstrasser, auf.

Die GPK erklärte sich befremdet über das Vorgehen von Hochstrasser gegenüber Roschacher.

Da die administrative Aufsicht über die Geschäftsführung des Bundesstrafgerichts dem Bundesgericht obliegt, klärt dessen Verwaltungskommission nun unter anderem, ob in Sachen Hochstrasser Handlungsbedarf besteht.

Zur Auskunft verpflichtet

Gemäss Aufsichtsreglement des Bundesgerichts kann die Verwaltungskommission gegebenenfalls eine Untersuchung anordnen, die Richter und Angestellte des Bundesstrafgerichts zur Auskunft verpflichtet.

Mittlerweile meldet sich auch Ex-Bankier Oskar Holenweger zu Wort. Beim so genannten H-Plan handle es sich nicht um einen Komplottplan, sondern um eine «persönliche unsystematische Orientierungshilfe», liess Holenweger über seinen Anwalt verlauten.

Die parlamentarische Gerichtskommission befasst sich am 27. September mit dem GPK-Bericht. Für die Abklärungen des Bundesgerichts ist laut Motta noch kein Zeitplan festgelegt worden.

rr (Quelle: sda)

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