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Politische Verantwortung sei unteilbar, sagte Justizminister Blocher.

In der Praxis käme es regelmässig zu Zuständigkeitskonflikten.

 
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Freitag, 21. September 2007 / 16:23:59

Bundesrat will Aufsicht über Bundesanwaltschaft

Bern - Die Bundesanwaltschaft (BA) ist Teil der Exekutive. Bundesrat Christoph Blocher will die Aufsicht deshalb dem Bundesrat unterstellen. Politische Verantwortung sei unteilbar, sagte der Justizminister vor den Medien.

Die Aufsicht über die BA ist ein Kernpunkt des neuen Strafbehördenorganisationsgesetzes (StBOG), das der Bundesrat bis 21. Dezember in die Vernehmlassung geschickt hat. Der Erlass setzt die neue schweizerisch einheitliche Strafprozessordnung um, die das Parlament in der laufenden Session verabschieden dürfte.

Die Mehrfachunterstellung der BA unter das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (administrativer Bereich) und aufs Bundesstrafgericht in Bellinzona (fachlicher Bereich) sei unbefriedigend, sagte Blocher. Zudem gebe es Überschneidungen mit dem Bundesamt für Polizei (Rechtshilfe).

Eine solche Aufsicht könne bei einem «leicht verträglichen Chef» funktionieren, nicht aber bei schwierigen Verhältnissen, sagte Blocher unter Anspielung auf seinen Zwist mit dem ehemaligen Bundesanwalt Valentin Roschacher. Der Bundesrat sei der Auffassung, das er oberstes Kontrollorgan sein sollte.

Auch andere Modelle denkbar

Der Bundesrat hält aber auch andere Modelle (zum Beispiel Aufsicht durch das Bundesgericht) für denkbar. Blocher favorisiert die Version Gesamtbundesrat, wobei eine Delegationsmöglichkeit ans EJPD bestehe. Bei gerichtlicher Aufsicht könnten Befangenheiten entstehen, weil die BA vor Gericht Partei sei.

Die starke Stellung der BA wird durch die kantonalen Zwangsmassnahmengerichte ausgeglichen. Diese sind für die Anordnung der Untersuchungshaft und weiterer Zwangsmassnahmen wie DNA-Massenuntersuchungen, die Überwachung des Post-, Fernmelde- und Bankverkehrs und die verdeckte Ermittlung zuständig.

In Fällen der Bundesgerichtsbarkeit ist wie bisher das Bundesstrafgericht als erstinstanzliches Gericht vorgesehen. Berufungsinstanz soll künftig das Bundesgericht sein. Diese einfache und pragmatische Lösung lässt sich laut EJPD organisatorisch problemlos umsetzen.

smw (Quelle: sda)

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