Mittwoch, 12. September 2007 / 14:48:31
Blocher-Roschacher: Bundesrat ernennt Experten
Bern - Der emeritierte Zürcher Staatsrechtler Georg Müller wird den Bericht der nationalrätlichen Geschäftsprüfungskommission (GPK) zur Affäre Blocher-Roschacher begutachten. Der Bundesrat hat ihn als unabhängigen Experten beigezogen.
Die Ernennung sei im Konsens erfolgt, erklärten Justizminister Christoph Blocher und Vizekanzler Oswald Sigg. Selbstverständlich werde auch er Stellung zum GPK-Bericht nehmen, sagte Blocher. Würde nur Müllers Bericht dem Bundesrat vorgelegt, wäre das ein «Misstrauensvotum par excellence».
Blocher bekräftigte zudem, dass der GPK-Bericht eindeutig tendenziös, unvollständig und eine «rein parteipolitische Angelegenheit» sei. Empört zeigte er sich darüber, dass ihm die «Ungeheuerlichkeit» unterstellt worden sei, er sei in ein Komplott zur Absetzung von Bundesanwalt Valentin Roschacher involviert gewesen.
Gewagte Aussage
Zur Besonnenheit mahnte derweil Blochers Parteikollege, der Zürcher Nationalrat und GPK-Mitglied Max Binder. Er halte es für «gewagt», dass Exponenten seiner Partei von einem Geheimplan zur Abwahl Blochers sprechen, sagte er gegenüber der «Rundschau» des Schweizer Fernsehens. Es sei kein Geheimnis, dass eine ganze Reihe von Parlamentsmitgliedern Blocher nicht wiederwählen wollten.
Zu dem Bericht muss der Bundesrat bis Ende November Stellung nehmen. Das EJPD hat bis Ende Oktober Zeit, einen Entwurf für eine Antwort auszuarbeiten. Zu diesem Vorschlag und zum Bericht soll der 65-jährige Müller in sachlicher und rechtlicher Hinsicht Stellung nehmen.
Generalstaatsanwalt ermittelt
Der Bundesrat hat zudem das Mandat des Neuenburger Generalstaatsanwalts Pierre Cornu erweitert. Dieser war schon vor einer Woche mit Ermittlungen wegen Amtsgeheimnisverletzung und Urkundenfälschung in der Bundesanwaltschaft und in der Bundeskriminalpolizei betraut worden.
Als ausserordentlicher Staatsanwalt des Bundes soll er nun auch die Indiskretionen im Zusammenhang mit den Untersuchungen der GPK unter die Lupe nehmen. Die GPK hatte gegen Journalisten wegen Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen Anzeige erstattet und gegen Unbekannt wegen Amtsgeheimnisverletzung.
bert (Quelle: sda)
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