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www.ausschaffungsinitiative.info, www.gegenvorschlag.info, www.konkretisiert.info

Mittwoch, 14. Januar 2009 / 16:53:08

Ausschaffungsinitiative: Gegenvorschlag konkretisiert

Bern - Der Bundesrat will Ausländer bei schweren Straftaten konsequent wegweisen und die Niederlassungsbewilligung künftig an eine erfolgreiche Integration knüpfen.

Mit diesen Vorschlägen tritt er der Ausschaffungsinitiative entgegen.

Die Landesregierung hat ihren indirekten Gegenvorschlag zum Volksbegehren der SVP am Mittwoch in eine bis zum 15. April dauernde Konsultation geschickt. Sie muss die Botschaft bis Mitte August den eidgenössischen Räten zuleiten.

Anliegen aufgenommen

Die Weichen hatte der Bundesrat bereits Mitte Oktober 2008 gestellt. Er lehnt die SVP-Initiative ab, derzufolge Ausländerinnen und Ausländer automatisch ausgeschafft werden müssen, wenn sie wegen bestimmter Delikte verurteilt wurden oder missbräuchlich Sozialleistungen bezogen haben.

Die Initiative sei gültig, denn sie verstosse nicht gegen zwingendes Völkerrecht, hält der Bundesrat fest. Sie kollidiere aber mit dem übrigen Völkerrecht, namentlich mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem EU-Freizügigkeitabkommen. Verletzt würden zudem die Verhältnismässigkeit und andere Garantien der Verfassung.

Der Bundesrat möchte dem Volksbegehren aber nicht mit leeren Händen gegenübertreten. Die nun in die Vernehmlassung geschickte Änderung des Ausländergesetzes soll die Anliegen der Initianten und Initiantinnen aufnehmen, ohne Grundrechte der Bundesverfassung und des Völkerrechts zu verletzen.

Konsequent und einheitlich

Neu sollen ausländerrechtliche Bewilligungen grundsätzlich widerrufen werden, wenn jemand zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt wurde. Dasselbe gilt bei einer Verurteilung zu mehreren Freiheitsstrafen oder zu Geldstrafen von total mindestens 720 Tagen bzw. Tagessätzen.

Der Bundesrat geht davon aus, dass in solchen Fällen das öffentliche Interesse an einer Wegweisung das private Interesse an einem weiteren Aufenthalt in der Schweiz regelmässig überwiegt. Möglich bleibt der Widerruf auch bei geringeren Strafen, wenn erheblich oder wiederholt gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstossen wurde.

Dieses Regime, das 2007 schätzungsweise 200 straffällige Ausländer betroffen hätte, schränkt den Ermessensspielraum der Behörden unter dem Vorbehalt des Verhältnismässigkeitsprinzips und des Völkerrechts ein. Es trägt so dazu bei, die heute von Kanton zu Kanton sehr unterschiedliche Widerrufspraxis zu vereinheitlichen.

Die neuen Bestimmungen gelten unabhängig von der Art des Deliktes. Demgegenüber ist die laut Bundesrat «eher zufällige» Auflistung der Straftatbestände in der Initiative problematisch. Hier könnte schon ein kleiner Einbruch zur Ausweisung führen, ein Betrug mit hoher Deliktssumme und mehrjähriger Freiheitsstrafe hingegen nicht.

Niederlassung nur für gut Integrierte

Mit einer frühzeitigen Integration der Ausländerinnen und Ausländer möchte der Bundesrat langwierige Widerrufsverfahren vermeiden. Die Niederlassungsbewilligung soll generell nur noch bei einer erfolgreichen Integration erteilt werden. Dies betrifft auch die ausländischen Ehegatten, die im Rahmen des Familiennachzugs zugelassen wurden.

Für den Bundesrat setzt eine erfolgreiche Integration die Respektierung der Rechtsordnung, das Bekenntnis zu den Grundwerten der Bundesverfassung sowie den «Willen zur Teilhabe an Arbeit und Bildung» voraus. Dazu gehören inbesondere auch Kenntnisse einer Landessprache, was im Gesetz ausdrücklich festgeschrieben werden soll.

ht (Quelle: sda)

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