Mittwoch, 14. Januar 2009 / 14:01:57
Verschärfung des Asylgesetzes
Bern - Die Asylverfahren sollen beschleunigt und effizienter, Missbräuche konsequent unterbunden werden. Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf hat Vorschläge zur Revision des Asyl- und des Ausländergesetzes präsentiert.
Die Justizministerin begründete die Revision der seit einem Jahr geltenden Gesetze mit den steigenden Gesuchszahlen aus Afrika (Eritrea, Nigeria und Somalia), dem Nahen Osten (Irak) und Sri Lanka. Im letzten Jahr war die Zahl der Gesuche um 53,1 Prozent auf 16'606 Asylgesuche gestiegen.
Personen, die einzig wegen Wehrdienstverweigerung oder Desertion ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind - vor allem Eritreer - sollen in der Schweiz nicht mehr als Flüchtlinge anerkannt werden. Sie werden aus der Schweiz weggewiesen. Ist die Wegweisung unzulässig, werden sie in der Schweiz vorläufig aufgenommen.
Keine Asylgesuche in Vertretungen
Missbräuchliche politische Tätigkeiten in der Schweiz, die nur zur Begründung der Flüchtlingseigenschaft dienen, sollen strafrechtlich sanktioniert werden. Die Möglichkeit, auf einer schweizerischen Vertretung im Ausland ein Asylgesuch zu stellen, soll aufgehoben werden.
Diese geplante Verschärfung des Asylgesetzes geht etwa nach Ansicht der Schweizer Sektion von Amnesty International und die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht an der Realität vorbei. Menschen suchten hier Schutz, weil sie in ihren Ländern Gefahren ausgesetzt seien, nicht weil sie hier grosszügig willkommen geheissen würden.
Gegenvorschlag zur SVP-Volksinitiative
Gleichzeitig hat der Bundesrat auch einen indirekten Gegenvorschlag zur Ausschaffungsinitiative der SVP präsentiert. Kriminelle Ausländer sollen derweil bei schwerwiegenden Straftaten ausgeschafft werden können. Niederlassungsbewilligungen sollen ferner nur noch bei erfolgreicher Integration erteilt werden. Mit diesen Vorschlägen nimmt der Bundesrat Anliegen der SVP-Volksinitiative «für die Ausschaffung krimineller Ausländer» in einem Gegenvorschlag auf.
Der Bundesrat schlägt einen konsequenten Widerruf von ausländerrechtlichen Bewilligungen bei schwerwiegenden Straftaten vor. Bei einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren will der Bundesrat das Ermessen der Behörden beim Entscheid über den Widerruf der Bewilligung einschränken. Die SVP gab bekannt, ihre Initiative nicht zurückziehen zu wollen.
ht (Quelle: sda)
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