Mittwoch, 14. Januar 2009 / 18:01:04
SP kritisiert Verschärfung des Asylgesetzes
Bern - Die vom Bundesrat geplante Verschärfung des Asylgesetzes geht nach Ansicht der Schweizer Sektion von Amnesty International und die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht an der Realität vorbei.
Es sei erwiesen, dass die Wirkung abschreckender Massnahmen gering sei, hielten die Schweizerische Flüchtlingshilfe, Amnesty International Schweiz und die Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht fest.
Widmer-Schlumpf schliesse mit der geplanten Revision nahtlos an die Asylpolitik Christoph Blochers an, urteilte die SP. Das Asylgesetz verkomme mehr und mehr zu einem Anti-Asylgesetz.
Die CVP ist überzeugt, dass Handeln angezeigt ist, will die Vorschläge aber noch unter die Lupe nehmen. Die FDP liess sich vorerst nicht vernehmen.
Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf Vorschläge zur Revision des Asyl- und des Ausländergesetzes präsentiert. Damit sollen die Asylverfahren beschleunigt und effizienter werden sowie Missbräuche konsequent unterbunden werden. Die Justizministerin begründete die Revision der seit einem Jahr geltenden Gesetze mit den steigenden Gesuchszahlen aus Afrika (Eritrea, Nigeria und Somalia), dem Nahen Osten (Irak) und Sri Lanka.
Eritreer nicht mehr anerkannt
Personen, die einzig wegen Wehrdienstverweigerung oder Desertion ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind - vor allem Eritreer - sollen in der Schweiz nicht mehr als Flüchtlinge anerkannt werden. Sie werden aus der Schweiz weggewiesen. Ist die Wegweisung unzulässig, werden sie in der Schweiz vorläufig aufgenommen.
Missbräuchliche politische Tätigkeiten in der Schweiz, die nur zur Begründung der Flüchtlingseigenschaft dienen, sollen strafrechtlich sanktioniert werden. Die Möglichkeit, auf einer schweizerischen Vertretung im Ausland ein Asylgesuch zu stellen, soll aufgehoben werden.
Gegenvorschlag zur Ausschaffungsinitiative
Gleichzeitig hat der Bundesrat auch einen indirekten Gegenvorschlag zur Ausschaffungsinitiative der SVP präsentiert. Dieser sieht vor, dass Ausländer bei schweren Straftaten konsequent weggewiesen und die Niederlassungsbewilligung an eine erfolgreiche Integration geknüpft wird.
Die Ausschaffungsinitiative hatte der Bundesrat schon im Oktober abgelehnt. Sie verlangt, dass Ausländerinnen und Ausländer automatisch ausgeschafft werden müssen, wenn sie wegen bestimmter Delikte verurteilt wurden oder missbräuchlich Sozialleistungen bezogen haben.
Der Bundesrat schlägt einen konsequenten Widerruf von ausländerrechtlichen Bewilligungen bei schwerwiegenden Straftaten vor. Bei einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren will der Bundesrat das Ermessen der Behörden beim Entscheid über den Widerruf der Bewilligung einschränken. Die SVP gab bekannt, ihre Initiative nicht zurückziehen zu wollen.
Kriminelle Ausländer sollen derweil bei schwerwiegenden Straftaten ausgeschafft werden können. Niederlassungsbewilligungen sollen ferner nur noch bei erfolgreicher Integration erteilt werden.
ht (Quelle: sda)
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