Donnerstag, 22. Mai 2008 / 12:54:19
EU-Gerichtshof rügt Schweiz für Ausschaffung
Strassburg - Die Schweiz hat mit der unbefristeten Wegweisung eines kriminellen türkischen Mannes die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt. Der Gerichtshof in Strassburg hat dem Mann eine Genugtuung von 3000 Euro (knapp 5000 Franken)zugesprochen.
Der heute 27-Jährige war 1986 als Fünfjähriger mit seinen Eltern in die Schweiz gekommen, wo sich die Familie im Kanton Neuenburg niederliess. Ab 1994 kam er mit dem Gesetz in Konflikt.
Es folgten drei Verurteilungen wegen Raub, Körperverletzungen, Vermögens- und schweren Strassenverkehrsdelikten sowie weiteren Straftaten.
Er wurde dafür mit insgesamt dreizehneinhalb Monaten Gefängnis bestraft. Ab August 2002 sass er die Strafe ab, im April 2003 wurde er bedingt entlassen.
Die Neuenburger Ausländerbehörden ordneten anschliessend seine unbefristete Wegweisung aus der Schweiz an, was vom Bundesgericht ein Jahr später bestätigt wurde.
Recht auf Achtung des Familienlebens
Im Oktober 2004 wurde er ausgeschafft, kehrte aber ein halbes Jahr später wieder illegal in die Schweiz zurück. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat auf seine Beschwerde hin nun festgestellt, dass die Schweiz mit der Wegweisung das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt hat.
Laut EGMR hat die Schweiz mit der unbefristeten Wegweisung kein «ausgewogenes Verhältnis» zwischen ihrem Interesse an der Kontrolle der Einwanderung und den Interessen des Betroffenen und seiner Familie walten lassen. Zu beachten sei dabei, dass der Mann bereits mit fünf Jahren in die Schweiz gekommen sei.
Seine Bindungen zur Türkei seien schwach. Zudem seien die begangenen Delikte nur von relativer Schwere.
bert (Quelle: sda)
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