Dienstag, 7. April 2009 / 17:51:37
140 Asylsuchende an andere Staaten überstellt
Bern - Die Schweiz hat von Dezember 2008 bis Ende März im Rahmen des Dublin-Abkommens 140 Asylsuchende an andere Dublin-Staaten überstellt. Insgesamt stellte sie 997 Übernahme-Ersuchen, wie das Bundesamt für Migration (BFM) mitteilte.
Aufgrund dieser ersten Erfahrungen nach dem Inkrafttreten des Abkommens am 12. Dezember 2008 zieht das BFM eine positive Bilanz. Die Zusammenarbeit funktioniere gut. «Die Schweiz konnte bisher deutlich mehr Personen in andere Dublin-Staaten überstellen (...) als sie übernehmen musste», heisst es im Communiqué.
Von den rund 1000 Übernahmeersuchen steht bei 355 noch eine Antwort aus, 78 Anfragen wurden abgelehnt. Bei 564 Personen, deren Überstellung von einem Dublin-Staat gutgeheissen wurde, sind neben den bereits ausgeschafften 140 Asylsuchenden 424 Überstellungen «in die Wege geleitet», teilte das BFM mit.
Im Gegenzug erhielt die Schweiz von anderen Dublin-Staaten 52 Ersuchen um Übernahme. Sie stimmte 39 Anfragen zu, zehn lehnte sie ab und drei sind hängig. Sieben Asylsuchende wurden bereits in die Schweiz überstellt.
Assoziierungsabkommen von Dublin
Gemäss dem Assoziierungsabkommen von Dublin ist jener Staat für die Behandlung eines Asylgesuchs zuständig, in dem das erste Gesuch eingereicht worden war. Damit hat eine asylsuchende Person keine Möglichkeit mehr, in einem anderen dem Abkommen angeschlossenen Staat ein weiteres Asylverfahren einzuleiten.
Für Aufsehen im Zusammenhang mit dem Dublin-Abkommen hatte der Fall des irakischen Asylbewerbers Fahad Khammas gesorgt. Dieser wurde am vergangenen Donnerstag nach Schweden ausgeschafft.
Dort hatte er einen Asylantrag gestellt, der allerdings abgelehnt wurde. Im Irak droht Khammas nach Ansicht von Menschenrechtsorganisationen der Tod, weil er für das US-Militär als Dolmetscher gearbeitet hatte.
smw (Quelle: sda)
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