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Beim Raser-Unfall war eine 21-jährige Frau getötet worden.

 
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www.raser-unfall.info, www.schoenenwerd.info, www.hinweise.info, www.rennen.info

Freitag, 28. November 2008 / 15:19:33

Raser-Unfall in Schönenwerd: Keine Hinweise auf Rennen

Solothurn - Knapp drei Wochen nach dem tödlichen Raserunfall in Schönenwerd SO sind die Ermittlungen weitgehend abgeschlossen. Alle drei Junglenker fuhren deutlich zu schnell und hielten die Abstände nicht ein.

Es lägen keine Hinweise vor, dass sich die Beschuldigten kurz vor dem tödlichen Unfall noch gegenseitig zu überholen versucht hätten, teilte die Staatsanwaltschaft an einer Medienkonferenz in Solothurn mit.

Es gebe auch keine Hinweise, dass sich die drei Junglenker vor ihrer Fahrt von Aarau nach Schönenwerd ein Rennen geliefert hätten. Die Ermittlungsbehörden befragten bisher mehr als 30 Personen, unter ihnen zahlreiche Augenzeugen.

Führerausweise erst seit kurzer Zeit

Die drei 18-jährigen Raser besassen die Führerausweise erst seit kurzer Zeit. Sie wurden zwischen Mai und September 2008 ausgestellt.

Beim Raserunfall in der Nacht auf den 8. November war in Schönenwerd eine unbeteiligte 21-jährige Schweizerin getötet worden. Im gleichen Auto wurden weitere zwei Personen verletzt.

Drei Junglenker waren am Unfall um 1.40 Uhr beteiligt gewesen. Sie gaben laut Staatsanwaltschaft zu, dass sie deutlich zu schnell unterwegs waren. Weniger als ein Kilometer vor dem Unfall hatten sie zwei unbeteiligte Fahrzeuge überholt.

Die erlaubte Geschwindigkeit an der Unfallstelle beträgt 50 Kilometer pro Stunde. Um das exakte Tempo des unfallverursachenden Autos beim Aufprall zu eruieren, gab die Staatsanwaltschaft ein Gutachten in Auftrag. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor.

Fehlen des Staatsanwaltes vor Ort

Der in der Unfallnacht zuständige Staatsanwalt Rolf von Felten räumte ein, es sei ein Fehler gewesen, dass er nicht ausgerückt sei. «Ich habe die Situation falsch eingeschätzt», sagte er.

Gemäss Oberstaatsanwalt Welter wurde von Felten «ernsthaft ermahnt». Das Fehlen des Staatsanwaltes vor Ort habe sich jedoch nicht negativ auf die Ermittlungen ausgewirkt. Bei ähnlichen Unfällen werde der zuständige Staatsanwalt künftig ausrücken.

smw (Quelle: sda)

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