Donnerstag, 9. April 2009 / 11:58:13
Raser: Anklage wegen vorsätzlicher Tötung
Schönenwerd - Nach dem Raserunfall von Schönenwerd SO sollen zwei Junglenker wegen vorsätzlicher Tötung angeklagt werden. Der Fall des dritten Beschuldigten wird der Aargauer Jugendanwaltschaft überwiesen.
Der Solothurner Staatsanwaltschaft liegt das verkehrstechnische Gutachten vor. Damit seien die Untersuchungen abgeschlossen, teilte der zuständige Staatsanwalt mit. Das Gutachten kommt zum Schluss, dass ein 18-jähriger Grieche in seinem Auto mit einer Geschwindigkeit von 101 km/h bis 116 km/h auf einen anderen Personenwagen aufgeprallt war.
Dabei kam eine 21-jährige Schweizerin ums Leben. Der 59-jährige Lenker und die 62-jährige Frau des korrekt fahrenden Autos wurden verletzt. Bei der Beifahrerin ist mit bleibenden gesundheitlichen Behinderungen zu rechnen.
Gutachten klärt nicht alles auf
Das Gutachten klärt jedoch nicht alle Umstände des tödlichen Unfalls. Sicher ist, dass es nicht zum Zusammenstoss gekommen wäre, wenn sich der Lenker des unfallverursachenden Autos an die vorgeschriebenen 50 km/h gehalten hätte.
Offen bleibt, ob der 59-jährige Fahrer den heranbrausenden Wagen wegen der Sichtverhältnisse nicht sehen oder dessen Tempo nicht richtig einschätzen konnte.
Vor dem Unfall hatten sich drei Raser innerorts im Nebel ein Rennen geliefert. Über einen halben Kilometer vor der Unglücksstelle überholten sie gemäss dem Gutachten zwei unbeteiligte Fahrzeuge. Gegen den Griechen und einen weiteren Lenker will die Solothurner Staatsanwaltschaft Anklage wegen vorsätzlicher Tötung erheben. Der Fall des dritten Lenkers hingegen wurde der Aargauer Jugendanwaltschaft überwiesen.
tri (Quelle: sda)
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