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Die Polizei beschlagnahmte noch vor Ort die beiden Raserautos und verhaftete die vier Insassen. (Symbolbild)

 
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Samstag, 25. September 2010 / 23:08:35

Schönenwerder Raser schon wieder zu schnell

Solothurn - Zwei der drei Angeklagten im laufenden Prozess wegen des tödlichen Raserunfalls von Schönenwerd SO sind in Untersuchungshaft. Einer der 20-Jährigen sass trotz Führerausweisentzugs am Steuer. Der andere Angeklagte war an einem illegalen Autorennen beteiligt.

Gegen die beiden Männer ordnete das kantonale Haftgericht eine Untersuchungshaft für die Dauer von mindestens jeweils einem Monat an. Das Gericht begründete die Haft mit Verdunkelungs- und Fortsetzungsgefahr, wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte.

Bei einer Radarkontrolle hatte die Polizei am Donnerstagabend in Trimbach SO zwei dicht aufeinander fahrende Autos mit 102 km/h und 98 km/h geblitzt. An der Messstelle ist eine Geschwindigkeit von 50 km/h erlaubt.

Beifahrer in einem der beiden Autos war einer der Angeklagten. Er muss sich derzeit vor dem Amtsgericht Olten-Gösgen wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Am Steuer dieses Autos sass ein Mann, der beim tödlichen Unfall in Schönenwerd Mitfahrer eines der drei Raserautos gewesen war.

In der Nacht auf den 8. November 2008 war eine unbeteiligte 21-jährige Frau ums Leben gekommen. Ein heute 61-jähriger Mann und seine 64-jährige Ehefrau wurden verletzt.

Hinweise der Bevölkerung

Am Freitag verhaftete die Polizei einen zweiten Angeklagten. Die Polizei hatte gemäss Staatsanwaltschaft im Laufe der Woche Hinweise der Bevölkerung erhalten, dass der Mann mit einem Fahrzeug in Schönenwerd unterwegs gewesen war.

Insgesamt sitzen nun drei Fahrzeuglenker und zwei Beifahrer in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft eröffnete gegen die fünf Männer eine Strafuntersuchung wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln beziehungsweise Anstiftung oder Gehilfenschaft dazu.

Keine Einsicht am Prozess

Am Prozess vor dem Amtsgericht, der am vergangenen Montag begonnen hatte, zeigten sich die drei je 20-jährigen Angeklagten bislang kaum einsichtig. Sie bestritten, dass ihre nächtliche Fahrt von Aarau nach Schönenwerd ein Rennen gewesen sei. Sie fanden bei den Befragungen auch keine Worte des Bedauerns.

bert (Quelle: sda)

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