Mittwoch, 2. Dezember 2009 / 19:43:10
Anklage wegen vorsätzlicher Tötung für dritten Raser
Aarau - Ein Jahr nach dem tödlichen Raserunfall von Schönenwerd hat die Solothurner Staatsanwaltschaft auch gegen den dritten beteiligten Junglenker Anklage erhoben. Er muss sich vor Gericht unter anderem wegen vorsätzlicher Tötung verantworten.
Der Junglenker wurde zudem wegen vorsätzlicher schwerer und vorsätzlicher einfacher Körperverletzung angeklagt, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Er muss sich gleichzeitig wegen einer früheren Geschwindigkeitsüberschreitung verantworten.
Beim Raserunfall in Schönenwerd war in der Nacht auf den 8. November 2008 eine 21-jährige Schweizerin getötet worden. Drei Junglenker waren am tödlichen Unfall beteiligt. Sie fuhren mit den Autos ihrer Väter.
Gegen zwei 18-jährige Lenker hatte die Staatsanwaltschaft bereits im April Anklagen wegen vorsätzlicher Tötung sowie wegen vorsätzlicher einfacher und schwerer Körperverletzung erhoben. Der Prozesstermin vor Amtsgericht Olten-Gösgen steht noch nicht fest.
Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen den Fahrer des Autos ein, in dem die getötete Frau und eine schwerverletzte Frau gesessen waren. Dem Lenker habe kein strafbares Verhalten nachgewiesen werden können.
Er habe die herannahenden Fahrzeuge aufgrund der herrschenden Sicht sowie derer Geschwindigkeiten nicht rechtzeitig sehen können, hält die Staatsanwaltschaft fest. Die Strafanzeige gegen den Lenker hatte der Anwalt des Hauptangeklagten eingereicht.
ht (Quelle: sda)
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