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Der zuständige Staatsanwaltschaft erschien nicht am Tatort.

 
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Dienstag, 18. November 2008 / 11:32:30

Raserunfall: Staatsanwalt räumt Fehler ein

Solothurn - Nach dem tödlichen Raserunfall in Schönenwerd SO hat der Oberstaatsanwalt des Kantons Solothurn das Vorgehen des zuständigen Staatsanwaltes kritisiert. Dieser war nicht persönlich am Unfallort gewesen.

Im Rückblick sei dieser Entscheid der Bedeutung des tragischen Ereignisses «nicht angemessen» gewesen, teilte der Oberstaatsanwalt Matthias Welter am Dienstag mit. Er reagierte damit auf Kritik und offene Fragen in der Öffentlichkeit.

Dem Staatsanwalt sei es aufgrund der konkreten Umstände sinnvoller erschienen, die notwendigen Massnahmen nach dem Unfall telefonisch zu verfügen, heisst es weiter.

Eine Untersuchungshaft für die drei am Raserunfall beteiligten Junglenker sei geprüft worden. Der Staatsanwalt sei jedoch zum Schluss gekommen, dass die gesetzlich notwendigen Haftgründe wie Flucht-, Kollusions- und Wiederholungsgefahr nicht vorgelegen seien.

21-jährige Frau getötet

Beim Raserunfall in der Nacht auf den 8. November war in Schönenwerd eine unbeteiligte 21-jährige Schweizerin getötet worden. Im gleichen Auto wurden weitere zwei Personen verletzt.

Drei Junglenker waren am Unfall um 1.40 Uhr beteiligt gewesen. Im dichten Nebel überholten sie sich bei Geschwindigkeiten von weit über 100 Kilometern pro Stunde gegenseitig.

Laut Oberstaatsanwalt Welter wurden die beiden direkt an der Kollision beteiligten Autos als Beweismittel beschlagnahmt. Die beiden anderen, nicht direkt beteiligten Autos, seien vorübergehend sichergestellt und auf Spuren untersucht worden.

Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beschlagnahme dieser beiden Fahrzeuge seien nicht erfüllt gewesen, hält der Oberstaatsanwalt fest. Bei den beteiligten Personen seien alle notwendigen Tests auf Alkohol und Drogen vorgenommen worden.

Ermittlungen laufen

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die drei Junglenker wegen fahrlässiger Tötung, eventuell vorsätzlicher Tötung und wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln. Die Ermittlungen liefen auf Hochtouren. Der Unfallverursacher, ein 18-jähriger Grieche, war unverletzt geblieben, ebenso sein 19-jähriger Mitfahrer.

Der zweite Raser, ein 18-jähriger kroatischer Lenker, wurde wenige Stunden nach dem Unfall angehalten. Der dritte Beteiligte, ein 18-jähriger Türke, war erst in der Nacht nach dem Unfall ermittelt und angehalten worden. Er war mit einem Zweitwagen bereits wieder im Ausgang in Zürich gewesen.

ht (Quelle: sda)

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