Dienstag, 7. Juni 2005 / 17:43:03
Wirbel um Personenfreizügigkeit
Bern/Brüssel - Die EU-Kommission hat den Zusammenhang zwischen Schengen und der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit bekräftigt.
Es gehe nicht um einen rechtlichen Zusammenhang aber um einen Zusammenhang in der Substanz und der Politik, sagte die zuständige Kommissionssprecherin Emma Udwin in Brüssel.
Wenn Sie die Grenzkontrollen abbauen, haben Sie ja vorher die Personenfreizügigkeit - also das Recht, von einem Land in das andere zu gehen. Das ist ja meines Erachtens eine logische Sache, erklärte ein hoher EU-Funktionär.
Schweizer Mission nicht überrascht
Bei der Schweizer Mission war man am Montag nicht sehr überrascht gewesen über den Inhalt der Aussage der Aussenkommissarin Benita Ferrero-Waldner, wie der Sprecher sagte: Wir haben immer gesagt, es sei möglich, dass die EU einen politischen Zusammenhang herstellen könnte, auch wenn kein rechtlicher Link besteht.
Dennoch hörte der zuständige Bundesrat Christoph Blocher laut seiner Aussage am Montag zum ersten Mal, dass Schengen wohl nicht in Kraft tritt, wenn die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit am 25. September an der Urne abgelehnt wird.
Georg Kreis, Direktor des Europainstituts der Universität Basel, verwies darauf, dass es einerseits bei bilateralen Verhandlungen um viele Dossiers gegangen sei, aber dass das alles ein grosses Ganzes sei. Wenn man alles so separiert, kommt der Punkt, wo man die Zusammenhänge nicht sieht, sagte er gegenüber der Nachrichtenagentur sda.
Professionalitätsproblem
Kreis sprach weiter von einem Professionalitätsproblem der Politiker.
Man habe den Eindruck gehabt, dass in einigen Teilen der Schweizer Öffentlichkeit der Zusammenhang zwischen den Abkommen nicht mehr gesehen werde, hiess es in Brüssel als Erklärung für den Auftritt der EU-Kommissarin. Man wolle nicht, dass die Tragweite der Abstimmung im September unterschätzt werde.
Zuständig für den Entscheid, ob das Schengenabkommen in Kraft treten soll, ist auf EU-Seite nicht die Kommission sondern der Ministerrat. Notwendig ist dazu die einstimmige Zustimmung aller 25 EU-Mitgliedstaaten.
fest (Quelle: sda)
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