Montag, 16. März 2009 / 13:55:58
Fall Lucie: Bewährungshilfe offen für Reformen
Aarau - Die Aargauer Bewährungshilfe hat sich nach der Kritik an der Betreuung des geständigen Täters im Tötungsdelikt Lucie offen für Reformen gezeigt. Der Strafvollzug müsse «kritisch neu beurteilt» werden, sagte Bewährungshilfe-Leiter Otto Moser.
Die Justiz gleiche derzeit einer Baustelle, weil das neue Strafgesetzbuch grosse Veränderungen gebracht habe, erklärte Moser auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Daher solle die Struktur der Bewährungshilfe im Aargau überdacht werden.
Als einziger Kanton in der Deutschschweiz hat der Aargau die Bewährungshilfe einem gleichnamigen Verein in Auftrag gegeben. Zwischen dem Kanton und dem Verein besteht eine ensptrechende Leistungsvereinbarung.
Der Kanton bezahlt gemäss Moser mehr als 600'000 Franken pro Jahr. Sonderleistungen müsse die Bewährungshilfe dem Kanton jeweils in Rechnung stellen.
Betreuerin beurlaubt
Die Betreuerin des geständigen 25-jährigen Schweizers ist mittlerweile beurlaubt worden. Sie sei «psychisch demoralisiert» und in «schlechter Verfassung», sagte Moser. Generell stehe die Bewährungshilfe derzeit unter starkem Druck.
Die Familie des Opfers warf den Beteiligten am Wochenende in einer Erklärung «unprofessionelles Verhalten» vor. Es sei «unverständlich», dass der auf Bewährung Freigelassene von der Entzugsklinik in Neuenhof AG nicht angehört worden sei.
Unabhängige Kommission
Am 3. März - einen Tag vor der Tötung des Au-Pair-Mädchens - war der Schweizer verspätet zum Vorstellungsgespräch erschienen. Als neuer Termin wurde der 10. März vereinbart. Die Vollzugsbehörde hatte für den Drogensüchtigen eine stationäre Entzugsbehandlung gefordert.
Im Aargauer Grossen Rat wird das Tötungsdelikt am Dienstag voraussichtlich ein Thema sein. Die FDP will mit einem Vorstoss erreichen, dass eine unabhängige Kommission das Verhalten der Strafvollzugsbehörden untersucht. Die FDP sucht für ihre Forderung die Unterstützung der anderen Parteien.
sl (Quelle: sda)
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