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Dienstag, 17. März 2009 / 12:52:31

CVP will «Sicherheitslücke» bei Strafvollzug schliessen

Aarau - Im Kanton Aargau sollen auf Bewährung entlassene Straftäter schneller in Sicherheitshaft gesetzt werden können, wenn sie eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen. Ob die Haft gerechtfertigt ist, soll ein Gericht anschliessend entscheiden.

Die mit dem neuen Strafgesetzbuch entstandene «Sicherheitslücke» müsse geschlossen werden, fordert der Aargauer CVP-Präsident und Grossrat Franz Hollinger in einer Motion als Konsequenz des Tötungsdeliktes Lucie.

Das Parlament erklärte den Vorstoss als dringlich.

Nach dem alten Strafrecht konnten die Vollzugsbehörden bis Ende 2006 einen auf Bewährung oder bedingt Entlassenen im Falle eines Gefährdungspotenzials direkt in eine geschlossene Anstalt zurückversetzen. Nach dem neuen Strafgesetz muss ein Gericht über die Sicherheitshaft befinden.

Vorsorgliche Sicherheitshaft

Der Gerichtsentscheid nehme Zeit in Anspruch, während die betroffene Person auf freiem Fuss bleibe, kritisierte Hollinger. Der Aargau solle eine gesetzliche Grundlage für eine vorsorgliche Sicherheitshaft schaffen. Nach dem Tötungsdelikt Lucie müsse entschlossen gehandelt werden.

Als Konsequenz soll die Bewährungshilfe Aargau in den kantonalen Straf- und Massnahmenvollzug eingegliedert werden, fordert Hollinger in einer weiteren Motion. Die als Verein organisierte Bewährungshilfe übernimmt derzeit die Aufgaben im Auftrag des Kantons. Dieser schloss eine Leistungsvereinbarung ab.

Unabhängige Kommission

Der geständige Täter war letzten August auf Bewährung aus dem Massnahmenvollzug entlassen worden. Der 25-jährige Schweizer hätte einen stationären Drogenentzug machen sollen, wie die Vollzugsbehörde anordnete. Weil er zu spät zu dem Entzug antrat, wurde die Massnahme verschoben.

Eine unabhängige Kommission soll die Arbeit der Strafvollzugsbehörden und der Bewährungshilfe im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt untersuchen, wie die FDP-Fraktion in einem Vorstoss fordert.

sl (Quelle: sda)

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