Freitag, 27. März 2009 / 16:46:25
Verfahren für bedingte Strafentlassungen verschärft
Aarau - Nach dem Tötungsdelikt Lucie hat der Aargau das Verfahren für die bedingte Entlassung von Personen verschärft, die wegen eines schweren Delikts gegen Leib und Leben verurteilt wurden. Das Risikopotential der Betroffenen muss begutachtet werden.
Die Strafvollzugsbehörde ordnet vor jeder bedingten Entlassung eine psychiatrische Begutachtung mit Risikobeurteilung an, wie das Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) mitteilte.
Die Fachkomission besteht aus Experten der Justiz, Psychiatrie und des Strafvollzugs. Zudem stelle die Vollzugsbehörde eine engmaschigere Überwachung der Personen durch die Bewährungshilfe Aargau sicher und verlange von dieser in kürzeren Abständen Berichte, hält das DVI fest.
Warten auf Ergebnisse
Diese Massnahmen gelten, bis die administrative Untersuchung zur Klärung des Sachverhalts im Fall des geständigen Täters im Tötungsdelikt Lucie vorliegt und ausgewertet ist. Regierungsrat Kurt Wernli beauftragte mit der Untersuchung den ehemaligen Leiter des Amtes für Justizvollzug des Kantons Zürich, Andreas Werren.
Die Untersuchung soll alle Sachverhalte im Fall des 25-jährigen Schweizers klären und die Praxis der Vollzugsbehörde sowie der Bewährungshilfe beurteilten, wie das DVI festhält.
Anpassungen des Bundesrechts vorgeschlagen
Der Schlussbericht soll auch Empfehlungen für Verbesserungen der Organisation, der Praxis und des Risikomanagements der Vollzugsbehörde sowie der Bewährungshilfe enthalten. Das DVI verlangt zudem Vorschläge für Anpassungen des Bundesrechts und des kantonalen Rechts.
Der Schweizer hatte das 16-jährige Au-Pair-Mädchen Lucie am 4. März in seiner Wohnung in Rieden bei Baden getötet. Er war im vergangenen August auf Bewährung aus dem Massnahmenvollzug entlassen worden.
ht (Quelle: sda)
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