Freitag, 2. Mai 2008 / 18:21:48
Keine Nötigung bei «SVP gegen Widmer-Schlumpf»
Bern - Die Bundesanwaltschaft (BA) gibt der vom Schaffhauser FDP-Kantonsrat Gerold Meier eingereichten Nötigungsanzeige gegen die SVP keine Folge. Gegen den Entscheid sind keine Rechtsmittel möglich, wie die BA am Freitag mitteilte.
Der Jurist Meier beurteilte die Drohung der SVP Schweiz gegenüber Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, die SVP Graubünden aus der Mutterpartei auszuschliessen, falls sie selbst nicht aus der SVP austrete, als schwere Nötigung.
Die Bundesanwaltschaft habe nun in einer Vorabklärung festgestellt, dass der eingeklagte Sachverhalt «mangels tatbestandsmässiger und rechtswidriger Nötigung beziehungsweise eines entsprechenden Versuches dazu» nicht strafbar sei, heisst es in einer BA-Mitteilung.
Die Voraussetzungen für die Eröffnung eines gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahrens seien damit nicht gegeben.
Alain Hauert, Mediensprecher der SVP Schweiz, wollte dazu keinen Kommentar abgeben. Der Entscheid der Bundesanwaltschaft spreche für sich, sagte er gegenüber der Nachrichtenagentur SDA.
smw (Quelle: sda)
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