Donnerstag, 1. Mai 2008 / 10:08:26
Ultimatum für Bünder SVP abgelaufen
Bern - Die SVP Schweiz nimmt das Ausschlussverfahren gegen die Bündner Kantonalpartei in die Hand. Ein genauer Zeitplan steht nach dem Auslaufen des Ultimatums für einen Ausschluss von Eveline Widmer-Schlumpf aus der SVP Graubünden jedoch noch nicht fest.
Die Spitze der SVP Schweiz werde jetzt das weitere Vorgehen planen und aufgleisen, sagte Parteisprecher Alain Hauert gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Nachdem sich die SVP Graubünden bis zum Ablauf der Frist am Mittwoch geweigert hatte, Widmer-Schlumpf auszuschliessen, will die Mutterpartei nun wie angekündigt mit der ganzen Bündner Kantonalpartei brechen.
Die Beschlussfassung über das Ausschlussverfahren gegen die SVP Graubünden werde auf den Statuten und der noch nicht erstellten Detailplanung basieren, sagte Hauert. Die nächste ordentliche Sitzung des Zentralvorstands, dem der Entscheid obliegt, sei für den 4. Juli geplant, einen Tag vor der Delegiertenversammlung der Mutterpartei.
Eine ausserordentliche Sitzung des Zentralvorstands könne aber jederzeit einberufen werden. Es ist demnach durchaus denkbar, dass schon vor dem Sommer über den Ausschluss der Kantonalpartei Graubünden entschieden wird.
Erstaunt über Berner SVP
Erstaunt zeigte sich Hauert über das «äusserst knappe Resultat» der Abstimmung bei der SVP Bern. Deren Delegierte stimmten am Dienstagabend in Thun BE mit 256 zu 222 Stimmen gegen einen Ausschluss der Bündner. Auf das weitere Vorgehen der SVP Schweiz habe dieses Resultat aber keine Auswirkung, sagte Hauert.
Als nächste Sektionen werden am Dienstag respektive Mittwoch die SVP Waadt und die SVP Freiburg über einen Ausschluss der Bündner befinden. Die Verhandlungen werden jedoch hinter geschlossenen Türen stattfinden; Medienvertreter sind nicht zugelassen.
BA zuständig für Anzeige
Wie am Mittwoch zudem bekannt wurde, ist die Bundesanwaltschaft (BA) zuständig für die Nötigungs-Anzeige gegen die SVP. Diese war im April vom Schaffhauser FDP-Kantonsrat und Juristen Gerold Meier erhoben worden.
Die Drohung gegenüber Widmer-Schlumpf, die SVP Graubünden aus der SVP Schweiz auszuschliessen, falls sie den Forderungen der Partei nicht nachkomme, sei als schwere Nötigung einzustufen, hatte Meier argumentiert.
Die BA prüft nun, ob die Voraussetzungen für ein Ermittlungsverfahren gegeben sind, wie deren Sprecherin Jeannette Balmer auf Anfrage sagte. Der operative Ausschuss des Bundesanwaltes (OAB) habe die Bundeszuständigkeit für diesen Fall bejaht.
Die BA prüfe die Anzeige zurzeit in materieller Hinsicht und kläre ab, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahrens gegeben seien, sagte Balmer weiter.
tri (Quelle: sda)
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