Freitag, 7. März 2008 / 20:39:19
Zürcher Sozialdepartement entlässt Mitarbeiterinnen
Zürich - Den zwei Mitarbeiterinnen, die im Verdacht stehen, Informationen zu Sozialhilfefällen in der Stadt Zürich der «Weltwoche» zugespielt zu haben, ist fristlos gekündigt worden. Dies teilte der Anwalt der beiden am Freitag mit.
Rosann Waldvogel, Chefin der Sozialen Dienste in der Stadt Zürich, begründete die fristlosen Entlassungen mit schwerwiegenden Pflichtverletzungen. Sie sei aufgrund eines Berichts des Obergerichts zum Schluss gelangt, dass die beiden Frauen mit der Weitergabe von Daten gegen das Personalrecht verstossen hätten, sagte Waldvogel auf Anfrage.
Dieser Verstoss gegen Treu und Glaube verunmögliche eine Weiterführung des Arbeitsverhältnisses. Ob die Weitergabe der Daten auch strafrechtlich relevant sei, spiele für die personalrechtliche Frage keine Rolle, so Waldvogel.
Juristische Schritte angekündigt
Die beiden Entlassenen kündigten an, gegen die fristlose Kündigung juristisch vorzugehen. Bereits Ende Oktober waren Esther Wyler und Margrit Zopfi freigestellt worden, nachdem gegen sie eine Strafuntersuchung wegen Verdachts auf Amtsgeheimnisverletzung eingeleitet worden war. Im Januar sind sie dann an die Öffentlichkeit gelangt und haben Kritik an der Arbeitsweise des Sozialdepartements geäussert.
Rund eine Woche später musste sich Sozialstadträtin Monika Stocker, die mittlerweile ihren Rücktritt bekannt gegeben hat, wegen Kreislaufproblemen in Spitalpflege begeben.
Stadt durch Mitarbeiterinnen bereichert
In einer Stellungnahme zu Handen der Stadt Zürich, welche der Anwalt von Wyler und Zopfi im Vorfeld der Kündigung verfasste hatte, war davon die Rede, dass die beiden Angestellten überdurchschnittlich engagiert gewesen seien und ihnen der Ruf der Stadt am Herzen liege. Die Stadt Zürich sei durch das Verhalten der beiden nicht geschädigt, sondern im Gegenteil bereichert worden.
Alleine durch die Massnahmen, die aufgrund der Berichte in der «Weltwoche» ergriffen worden seien, habe die Stadt mehrere Hundertausend Franken sparen können, schrieb der Anwalt. Würde es sich bei den Sozialen Diensten der Stadt um eine kritikfähige Organisation handeln, würden die beiden Frauen nicht entlassen, sondern befördert werden.
tri (Quelle: sda)
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