Freitag, 28. März 2008 / 15:03:31
Zürcher Sozialhilfe: Nur wenige Dossiers mangelhaft
Zürich - Die interne Fallkontrolle in den Sozialen Diensten der Stadt Zürich funktioniert. Zu diesem Schluss sind unabhängige Experten gekommen. Lediglich in 12 von mehreren hundert überprüften Dossiers entdeckten sie finanzrelevante Mängel.
Die Experten hatten im Auftrag der Delegation für Sozialhilfe des Zürcher Stadtrates die Vorwürfe zu überprüfen, die zwei ehemalige Angestelle der Sozialen Dienste erhoben hatten. Die mittlerweile fristlos entlassenen Frauen hatten in verschiedenen Medien behauptet, 80 Prozent der Fälle würden mangelhaft geführt.
Ferner monierten sie, dass Korrekturen nie vorgenommen würden, wenn im Rahmen der amtsinternen Kontrolle Mängel in der Fallführung entdeckt würden. Auch bezeichneten sie den Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Gemeinderates (GPK) als eine Farce.
In den Jahren 2006 und 2007 hatten die beiden Mitarbeiterinnen insgesamt 473 Dossiers von Sozialhilfeempfängern kontrolliert. Davon beanstandeten sie 313.
12 Fälle - 2,6 Prozent aller von den beiden Mitarbeiterinnen kontrollierten Dossiers - wiesen in der Tat einen Mangel auf, der finanzielle Auswirkungen hatte.
63'770 Franken zurückgefordert
Die im Rahmen der Fallkontrolle entdeckten finanzrelevanten Mängel betragen insgesamt 88'397 Franken. Davon wurden und werden 63'770 Franken zurückgefordert.
Somit beträgt laut dem unabhängigen Berater Peter Arbenz der effektiv unwiederbringliche finanzielle Schaden 24'627 Franken. Dies entspreche einem Anteil von 0,1 Prozent der Sozialhilfegelder, die in den total 473 Fällen ausbezahlt wurden.
Die Berater Peter Arbenz und Peter Hablützel kommen zum Schluss, dass die erhobenen Vorwürfe weit überrissen seien. In den Fallkontroll-Akten der beiden Mitarbeiterinnen fänden sich keinerlei Belege für ihre in der Öffentlichkeit vorgebrachten schweren Vorwürfe.
smw (Quelle: sda)
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