Sonntag, 24. September 2006 / 14:18:16
Klare Hochrechnungen: 2x Ja zu Ausländervorlagen
Bern - Die eidgenössische Abstimmung vom Wochenende hat eindeutige Ergebnisse gezeitigt. Das sagt das SRG-Hochrechnungszentrum voraus. Das neue Ausländergesetz und die Verschärfung des Asylgesetzes haben das Volksmehr problemlos erreicht.
Die zweite Hochrechnung beziffert den Ja-Anteil für beide Vorlagen mit 70 Prozent.
Die Asylgesetzrevision sieht unter anderem folgende Kernpunkte vor: Abgewiesene Asylsuchende erhalten (wie heute schon jene mit einem Nichteintretensentscheid) statt der Sozialhilfe nur noch die von der Bundesverfassung garantierte minimale Nothilfe an Unterkunft und Nahrung. Das gilt auch für besonders verletzliche Personen wie Kranke, Alte und Frauen mit Kindern.
Asylsuchende, die sich vor der Einreichung des Gesuches in einem «sicheren» Drittstaat aufgehalten haben, werden in diesen Staat weggewiesen. Auf ihr Asylgesuch wird nicht eingetreten. An den Flughäfen gilt ein beschleunigtes Verfahren. Asylsuchende müssen zudem innert 48 Stunden Dokumente wie Pass- oder Identitätskarte vorweisen (Fahrausweise oder Geburtsurkunden genügen nicht). Andernfalls wird auf das Gesuch nicht eingetreten.
Bessere Integration
Das neue Ausländergesetz wiederum regelt die Ein- und Ausreise, den Aufenthalt sowie den Familiennachzug von Ausländerinnen und Ausländern. Zudem will es eine bessere Integration der anderthalb Millionen Menschen, die hier ohne Schweizerpass leben, fördern und fordern.
Missbräuche sollen konsequenter bekämpft werden. Die Strafandrohungen für unwahre Angaben vor den Behörden, für Schlepper oder für Arbeitgeber von Schwarzarbeitern werden erhöht. Reine Scheinehen mit dem Zweck, ein Bleiberecht zu erwirken, sollen nicht mehr eingegangen werden können. Die Zwangsmassnahmen zur Durchsetzung des Rechts sind die selben wie im Asylgesetz.
bert (Quelle: sda)
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