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Sonderjagden können dort angeordnet werden, wo die Abschusspläne nicht erfüllt worden sind.

 
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Sonntag, 24. September 2006 / 15:33:37

Keine Chance gegen Sonderjagd im Graubünden

Chur - In Graubünden muss die Hochjagd nicht mehr zwingend am 9. September beginnen. Die Revision des Jagdgesetzes ist mit 29 300 zu 24 438 Stimmen bei 42,5 Prozent Beteiligung angenommen worden. Die Gegner der Sonderjagd hatten das Refendum ergriffen.

Nach dem Ja des Volkes kann die Hochjagd, die immer am 9. September begann, den ganzen September über angesetzt werden. Unverändert bleibt die Dauer von 21 Tagen. Neu ist aber, dass die Regierung eine Unterbrechung von mindestens drei aufeinander folgenden Tagen anordnen kann.

Die Interessengemeinschaft (IG) Bündner Jagd kämpfte nicht gegen diese Neuerungen. Sie kritisierte aber scharf, dass auf der Nachjagd Mutter- und Jungtiere geschossen werden dürfen. Das Referendum wurde ergriffen, obwohl die Revision diesbezügliche Bestimmungen nicht tangiert.

Sonderjagden können im Oktober und im November dort angeordnet werden, wo die Abschusspläne nicht erfüllt worden sind. Zusätzlich auf die Pirsch gegangen werden darf an maximal zehn halben Tagen.

Selbständige Organisation

Die zweite Vorlage war unbestritten: Mit 36 340 zu 11 239 Stimmen ist eine Verfassungsänderung angenommen worden, welche den selbstständigen öffentlich-rechtlichen kantonalen Anstalten das Recht einräumt, sich selbständig zu organisieren. Die Beteiligung lag bei 39,6 Prozent.

Die Psychiatrischen Dienste, die Pädagogische Fachhochschule, die Gebäude- und die Sozialversicherungsanstalt können somit im Personalbereich und in ihren Kerngeschäften eigene Regeln treffen.

bert (Quelle: sda)

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