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Die Arbeitslosigkeit von Ausländern hat seit Einführung der Personenfreizügigkeit abgenommen.

 
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Freitag, 12. Dezember 2008 / 16:04:49

Personenfreizügigkeit: «Keine negativen Effekte»

Zürich - Die Bilateralen Abkommen mit der EU haben sich für die Schweiz gelohnt und zum Wirtschaftswachstum der letzten Jahre massgeblich beigetragen. Zu diesem Schluss gelangt eine Studie der Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich (KOF).

Besonders positiv bewertet die KOF die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit. Diese habe bis Ende 2007 zu einem Anstieg des Bruttoinlandprodukts um rund 5,5 Milliarden Franken geführt, wie an einer Medienkonferenz des Auftraggebers, des Wirtschaftsdachverbandes economiesuisse, erklärt wurde.

Seit der Einführung der Personenfreizügigkeit hätten sowohl der private Konsum als auch das verfügbare Realeinkommen pro Kopf zugenommen. Für die KOF belegt dies, dass das Abkommen trotz der in weiten Kreisen gehegten Befürchtungen keine erkennbar negativen Arbeitsmarkteffekte bewirkt hat.

Wichtig für Rekrutierung

Durch die Abkommen sei das durchschnittliche Lohnniveau vielmehr gestiegen. Die Freizügigkeit habe sich nicht negativ auf die Arbeitslosigkeit der Schweizer ausgewirkt, sagte KOF-Leiter Jan-Egbert Sturm. Die Arbeitslosigkeit von Ausländern in der Schweiz sei sogar zurückgegangen, da es sich bei den Zugewanderten vor allem um gut ausgebildete Arbeitskräfte gehandelt habe.

Die KOF-Studie bestätigt eine Umfrage, die der Schweizerische Arbeitgeberverband im Frühjahr 2008 bei seinen Mitgliedern gemacht hatte, wie Verbandspräsident Thomas Daum sagte. Vor allem für die Schwerpunkt-Industrien in der Schweiz sei das Freizügigkeitsabkommen für die Rekrutierung von qualifizierten Fachkräften und Spezialisten wichtig.

«Kontingentlösung keine Alternative»

Eine Kontingentslösung, wie sie die Schweiz vor dem heute geltenden Abkommen kannte, ist für Daum «keine gleichwertige Alternative». Für die Unternehmen sei es nämlich auch wichtig, unkompliziert Mitarbeitende in den EU-Staaten einsetzen zu können.

Für economiesuisse-Chefökonom Rudolf Minsch wäre die schwerwiegendste Folge einer Kündigung des Freizügigkeitsabkommens die automatisch nach sechs Monaten dahinfallenden Verträge der Bilateralen I.

ht (Quelle: sda)

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