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Ausländisches Pflegepersonal mit Aufenthaltsbewilligung kann unabhängig vom Ausgang der Abstimmung in der Schweiz bleiben.

 
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Dienstag, 6. Januar 2009 / 17:45:49

«10 vor 10»: Falsche Infos über Personenfreizügigkeit

Bern - Die Nachrichtensendung «10 vor 10» hat falsch über die Personenfreizügigkeit informiert. Würde diese nicht weitergeführt, müsste das ausländische Pflegepersonal nach Hause geschickt werden, hiess es in einem Beitrag von Ende Oktober.

Weil in der Schweiz nicht genügend Pflegepersonal rekrutiert werden könne, sei eine wesentliche Einbusse der Pflegequalität zu erwarten. Diese Aussage sei falsch, stellt Achille Casanova, Ombudsmann von Schweizer Fernsehen SF auf Beschwerde von zwei Zuschauern - einer von ihnen war der SVP-Nationalrat Theo Pfister - hin fest.

Über seinen Schlussbericht berichtete die Online-Plattform «Newsnetz». Darin ist auch die Stellungnahme von «10 vor 10»-Leiter Hansjörg Utz erwähnt. Dieser gesteht unumwunden Fehler ein. Der Beitrag sei tatsächlich «missverständlich bis falsch gewesen».

Anders als im Beitrag dargestellt könnten Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung nämlich unabhängig vom Ausgang der Abstimmung in der Schweiz bleiben. «Wir bedauern diese falsche Information ausserordentlich und entschuldigen uns dafür», schreibt Utz.

Erklärung im Internet

Schon am Tag nach der Ausstrahlung liess er eine Erklärung ins Internet setzen, in der SF auf die falsche Darstellung hinwies. Das gleiche Korrigendum wurde am Abend in der Sendung verlesen. Zudem wurde der Sachverhalt in einem weiteren Beitrag im November noch einmal ausdrücklich richtig gestellt.

Die beiden Beschwerdeführer sind damit nicht zufrieden. Sie wollen den Fall an die Unahbängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) weiterziehen, wie Pfister auf Anfrage der SDA sagte. Eine Entschuldigung sei zu wenig.

Bei einer solchen Fehlleistungen müsse das Thema noch einmal aufgenommen und richtiggestellt werden, besonders im Vorfeld der Abstimmung.

smw (Quelle: sda)

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