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Laut einer Mehrheit im Rat leigen genügend konkrete Verdachtsmomente vor.

 
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Mittwoch, 1. Oktober 2008 / 12:44:10

Toni Brunner: Grosse Kammer will Aufhebung der Immunität

Bern - Der Nationalrat will die Immunität von Toni Brunner (SVP/SG) aufheben. Die Ratsmehrheit möchte damit den Weg ebnen für die juristische Klärung der Frage, ob der SVP-Präsident im Fall Blocher-Roschacher eine Amtsgeheimnisverletzung begangen hat.

Der Nationalrat entschied mit 114 zu 73 Stimmen. Um die Aufhebung von Brunners Schutz vor Strafverfolgung ersucht hatte der vom Bundesrat eingesetzte ausserordentliche Staatsanwalt Pierre Cornu. Das Geschäft geht nun an den Ständerat.

Laut Cornu könnte Brunner den Entwurf eines vertraulichen Kommissionsberichts zur Ausschaltung von Bundesanwalt Valentin Roschacher dem Generalsekretär des damaligen Justizministers Christoph Blocher vorgelegt oder gar ausgehändigt haben.

Konkrete Verdachtsmomente

Der Rat folgte mit seinem Beschluss der Mehrheit der nationalrätlichen Rechtskommission (RK). Für diese stand der Sachverhalt in Zusammenhang mit der amtlichen Stellung von Toni Brunner im Vordergrund. Deshalb sollte eine Strafverfolgung ermöglicht werden.

Es lägen konkrete Verdachtsmomente vor, und die Justiz müsse diesen Sachverhalt klären können. Kommissionssitzungen müssten vertraulich bleiben. Die RK-Minderheit war der Auffassung, dass der Sachverhalt eine Strafverfolgung von Brunner nicht rechtfertige und keine konkrete Beschuldigung von Brunner vorliege.

Keine Einsicht in Akten

Die RK-Mehrheit habe aus politischen Motiven entschieden, warf ihr Minderheitssprecher Alfred Heer (SVP/ZH) vor. Die Kommission habe vor dem Entscheid zudem darauf verzichtet, die Akten einzusehen.

SVP-Fraktionschef Caspar Baader reagierte empört auf den Ausgang der Abstimmung. Eine «politische Vorverurteilung» sei über Recht gestellt worden. «Das ist ein Skandal und widerspricht bisheriger Praxis.»

Laut Mehrheitssprecher Kurt Fluri (FDP/SO) wurde Brunner von der RK angehört. Der SVP-Präsident habe zu den Vorwürfen materiell nicht Stellung genommen, diese aber auch nicht bestritten. Die Einsicht in die Dossiers sei nicht nötig gewesen, um über die Aufhebung der Immunität zu entscheiden.

bert (Quelle: sda)

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