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Die Aufhebung von Toni Brunners Immunität würde nicht einen Tatbestand bedeuten.

 
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Donnerstag, 12. Juni 2008 / 12:50:00

Wird Toni Brunners Immunität aufgehoben?

Bern - Im Zusammenhang mit der Affäre um Christoph Blocher und Valentin Roschacher ist Nationalrat und SVP-Präsident Toni Brunner (SG) im Visier der Justiz. Ein Gesuch um die Aufhebung seiner parlamentarischen Immunität liegt vor.

Absender ist der Neuenburger Generalstaatsanwalt Pierre Cornu, der nach dem GPK-Bericht zur Affäre Blocher-Roschacher vom Bundesrat als ausserordentlicher Staatsanwalt eingesetzt wurde.

Nationalrätin Gabi Huber (FDP/UR), Präsidentin der Rechtskommission (RK), bestätigte eine Meldung der «Basler Zeitung». Zum Inhalt des Gesuches von Cornu äusserten sich weder Huber noch Cornu selbst.

Entscheid im Herbst

Offensichtlich lägen Cornu genug Anhaltspunkte vor, um die Aufhebung der parlamentarischen Immunität des St. Galler Politikers zu beantragen, sagte Huber lediglich.

Die RK werde das Gesuch nächste Woche behandeln und Brunner dazu anhören. Der Nationalrat als betroffene Kammer werde das Gesuch möglicherweise in der Herbstsession behandeln. Danach sei der Ständerat an der Reihe.

Kein Tatbestand

Einen Tatbestand würde die Aufhebung von Brunners Immunität nicht bedeuten, stellte Huber klar. Der ausserordentliche Staatsanwalt würde damit lediglich die Möglichkeit erhalten, seine Ermittlungen fortzuführen.

Seitens der SVP Schweiz gab es diesbezüglich keinen Kommentar. Weder die Partei noch Toni Brunner selber nähmen zu dem laufenden Verfahren Stellung, sagte Pressesprecher Alain Hauert auf Anfrage.

bert (Quelle: sda)

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