Freitag, 17. Oktober 2008 / 20:56:16
Änderungen bei Parlamentarischer Immunität
Bern - Die Rechtskommission (RK) des Nationalrates will die parlamentarische Immunität neu regeln. Sie schlägt vor, die Kriterien enger zu fassen und nicht länger die Räte im Plenum entscheiden zu lassen.
Die sogenannte relative Immunität schützt die Abgeordneten vor Strafverfolgung wegen Handlungen, die mit der Amtstätigkeit oder öffentlichen Stellung zusammenhängen. Über ihre Aufhebung muss das Parlament entscheiden. Dies bedingt, dass es den Zusammenhang zwischen Mandat und Tat bejaht und auf das Gesuch eintritt.
An diesem Verfahren ist wiederholt Kritik laut geworden. Seit letzten Herbst suchte deshalb eine Subkommission der RK nach Verbesserungen. Basierend auf diesen Vorarbeiten hat die Kommission nun mit 13 zu 7 Stimmen die Einreichung einer Initative beschlossen, wie die Parlamentsdienste mitteilten.
Immunität begrenzen
Zum einen will die RK die Tragweite der Immunität einschränken, indem sie neu einen «unmittelbaren» Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der amtlichen Stellung oder Tätigkeit des Ratsmitglieds verlangt. Zum andern soll über Gesuche zur Aufhebung der Immunität nicht mehr im Plenum der Räte, sondern definitiv auf Kommissionsstufe entschieden werden.
In der vergangenen Herbstsession hatte der Nationalrat etschieden, die Immunität von Toni Brunner (SVP/SG) aufzuheben und den Weg öffnen für juristische Abklärungen gegen den SVP-Präsidenten. Es geht um die Frage, ob Brunner im Fall Blocher-Roschacher eine Amtsgeheimnisverletzung begangen hat.
ht (Quelle: sda)
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