Montag, 29. September 2008 / 18:12:28
Aufhebung von Brunners Immunität noch nicht geklärt
Bern - Die Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Nationalrat Toni Brunner (SVP/SG) bleibt auf der Traktandenliste. Der Nationalrat lehnte einen Ordnungsantrag der SVP mit 128 zu 55 Stimmen ab, die das Geschäft streichen wollte.
SVP-Fraktionschef Caspar Baader begründete den Antrag damit, dass jegliche konkrete Beschuldigung gegen Parteipräsident Toni Brunner fehle. Der zuständige Staatsanwalt Pierre Cornu habe ein Ermittlungsverfahren und kein Strafverfahren eröffnet.
Artikel 17 des Parlamentsgesetzes mache jedoch ein Strafverfahren und eine Beschuldigung zur Voraussetzung. Das Geschäft müsse deshalb von der Traktandenliste gestrichen und von der Rechtskommission nochmals sauber geprüft werden.
Der vom Bundesrat eingesetzte ausserordentliche Staatsanwalt Pierre Cornu hatte die Räte ersucht, die Aufhebung des Schutzes vor Strafverfolgung Brunners zu prüfen. Es geht um die Frage, ob Brunner eine Amtsgeheimnisverletzung im Fall Blocher-Roschacher begangen hat.
Die Rechtskommission (RK) sprach sich mit 14 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung für die Aufhebung der Immunität Brunners aus. Ihrer Meinung nach steht der Sachverhalt in Zusammenhang mit der amtlichen Stellung Brunners. Deshalb sollte eine Strafverfolgung ermöglicht werden.
Nach dem Nationalrat wird der Ständerat über den Antrag der Kommission entscheiden.
smw (Quelle: sda)
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