Mittwoch, 4. Juni 2008 / 11:40:00
Gesetzliche Grundlage für Kampf gegen Hooliganismus
Bern - Der Ständerat will die Massnahmen gegen Hooliganismus auf eine solide Verfassungsgrundlage stellen. Diese soll aber nur zum Tragen kommen, falls die Kantone nicht rechtzeitig eine Konkordatslösung in Kraft setzen.
Mit der Verabschiedung alternativer Vorlagen schrieb die kleine Kammer ein ungewöhnliches Stück Gesetzgebung fort.
Angesichts der anstehenden Fussball-EURO und der Eishockey-WM hatte das Parlament 2007 das Bundesgesetz zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) um Massnahmen gegen Hooligans ergänzt.
Zum Erlass von Meldeauflage, Rayonverbot und Polizeigewahrsam fehlte ihm allerdings die Kompetenz in der Verfassung.
Die Kantone hielten still, um bei den sportlichen Grossanlässen überhaupt eine Handhabe zu haben. Das Parlament seinerseits befristete die Massnahmen bis Ende 2009.
Konkordatslösung bis 2009
Aus diesem Grund arbeiten die Kantone derzeit an einem Konkordat; mehrere Stände haben bereits ihren Beitritt erklärt.
Nach Auskunft der kantonalen Polizeidirektoren-Konferenz ist bis 2009 mit der Umsetzung des Abkommens in 15 oder 16 Kantonen zu rechnen, wie Kommissionssprecher Hermann Bürgi (SVP/TG) sagte.
Der Ständerat hat bereits die gesetzestechnisch notwendigen Änderungen im BWIS gutgeheissen. Er will aber auch gewappnet sein, sollte die von allen Seiten bevorzugte Konkordatslösung scheitern.
Die Vorlage geht nun an den Nationalrat, der sie in der Herbstsession behandeln soll. Falls nötig, könnte bei diesem Zeitplan im Sommer 2009 das Verfassungsreferendum durchgeführt werden.
bert (Quelle: sda)
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