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Laut Nationalrat sind die Kantone für die öffentliche Sicherheit zuständig.

 
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Montag, 22. September 2008 / 22:02:47

Nationalrat: Kantonale Regelung gegen Hooligans

Bern - Der Nationalrat setzt im Kampf gegen den Hooliganismus an Sportveranstaltungen ganz auf die Kantone. Im Gegensatz zum Ständerat hat er darauf verzichtet, auch eine Bundeslösung in der Hinterhand zu behalten.

Im Sommer hatte der Ständerat eine klaren Verfassungsgrundlage geschaffen, damit der bis Ende 2009 befristete Erlass von Meldeauflagen, Rayonverboten und Polizeigewahrsam auf Bundesebene dauerhaft möglich wird. Gleichzeitig hiess er zwei Vorlagen zur Änderung des Bundesgesetzes zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) gut.

Die erste Gesetzesänderung war für die Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung gedacht, die zweite für den Fall, dass die Kantone das Problem mit einem Kokordat lösen können. «Doppelt gemoppelt» hiess die Devise der Kleinen Kammer, weil damals das Zustandekommen einer interkantonalen Vereinbarung noch nicht gesichert schien.

Stillschweigend beschloss der Nationalrat nun im Einklang mit der Rechtskommission, auf die Verfassungsvorlage und auf die Gesetzesänderung zu deren Vollzug nicht einzutreten.

Damit drückte der Zweitrat klar seine Präferenz für eine kantonale Lösung aus. Die Kantone seien für die öffentliche Sicherheit zuständig und verfügten auch über die entsprechenden Polizeikräfte, sagte Kommissionssprecher Alfred Heer (SVP/ZH). Zudem sei am Inkrafttreten des Konkordates auf Anfang 2010 nicht mehr zu zweifeln.

bert (Quelle: sda)

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