Mittwoch, 29. August 2007 / 13:54:33
Bundesrat sagt den Hooligans den Kampf an
Bern - Der Bundesrat will die Bekämpfung des Hooliganismus auf eine solide Grundlage stellen. Dazu schlägt er eine neue Verfassungsbestimmung vor - dies allerdings nur für den Fall, dass sich die Kantone nicht auf ein Konkordat einigen können.
Für den Erlass polizeilicher Massnahmen, auch im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen, sind heute die Kantone zuständig.
Trotzdem haben die eidgenössischen Räte mit Blick auf die EURO 08 und die Eishockey-Weltmeisterschaft 2009 vergangenes Jahr ein härteres Vorgehen im Kampf gegen Hooliganismus beschlossen.
Mit der Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) wurden eine Hooligan-Datenbank und die gesetzliche Grundlage für Ausreiseverbote geschaffen.
Notorische Gewalttäter können ausserdem mit Rayonverboten, Meldeauflagen und Polizeihaft von den Stadien ferngehalten werden.
Umstrittene Kompetenz des Bundes
Die Kompetenz des Bundes für diese drei Massnahmen ist allerdings umstritten. Wegen der knappen Zeit bis zu den Grossveranstaltungen pochten die Kantone aber nicht auf ihre Zuständigkeit.
Im Gegenzug befristete das Parlament die fraglichen Zwangsmassnahmen bis Ende 2009. Anschliessend sollen sie in einem Konkordat verankert werden.
Für den Fall, dass das Konkordat scheitern sollte, treibt der Bundesrat die Arbeit an der Verfassungsbestimmung voran. Der neue Absatz in Artikel 68 sieht vor, dass der Bund Vorschriften erlassen kann, um Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen rund um Sportveranstaltungen zu verhindern oder einzudämmen.
Verfassungsänderung als Notlösung
Eine Verfassungsänderung wäre jedoch eine Notlösung: In der Vernehmlassung wurde einer Konkordatslösung mehrheitlich vorgezogen. Andererseits würden sich die Kantone vorbehaltlos hinter eine Bundeskompetenz stellen, sollte das Konkordat scheitern.
Mit dem Entwurf für eine Verfassungsänderung hat der Bundesrat auch die notwendigen Anpassungen im BWIS vorgelegt. Die geltenden Massnahmen sollen dabei weitergeführt werden, ob sie nun im Bundesgesetz oder im Konkordat verankert sind.
dl (Quelle: sda)
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