Kulturreport

Kultur gemischt
Bühne
Kino
Musik
Literatur
Ausstellungen
Fernsehen

Shopping

Filmplakate
Musikposter
Starposter
DVDs
Videos
Soundtracks
Lomographie
Sterntaufe
3D-Bilder
Books

Impressum

© 2024 by
VADIAN.NET

Kulturnews für Ihre eigene Website
Notorische Gewalttäter können auch mit Rayonverboten, Meldeauflagen und Polizeihaft von den Stadien ferngehalten werden.

 
.info/.ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!


www.bundesrat.info, www.hooligans.info, www.kampf.info, www.sagt.info

Mittwoch, 29. August 2007 / 13:54:33

Bundesrat sagt den Hooligans den Kampf an

Bern - Der Bundesrat will die Bekämpfung des Hooliganismus auf eine solide Grundlage stellen. Dazu schlägt er eine neue Verfassungsbestimmung vor - dies allerdings nur für den Fall, dass sich die Kantone nicht auf ein Konkordat einigen können.

Für den Erlass polizeilicher Massnahmen, auch im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen, sind heute die Kantone zuständig.

Trotzdem haben die eidgenössischen Räte mit Blick auf die EURO 08 und die Eishockey-Weltmeisterschaft 2009 vergangenes Jahr ein härteres Vorgehen im Kampf gegen Hooliganismus beschlossen.

Mit der Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) wurden eine Hooligan-Datenbank und die gesetzliche Grundlage für Ausreiseverbote geschaffen.

Notorische Gewalttäter können ausserdem mit Rayonverboten, Meldeauflagen und Polizeihaft von den Stadien ferngehalten werden.

Umstrittene Kompetenz des Bundes

Die Kompetenz des Bundes für diese drei Massnahmen ist allerdings umstritten. Wegen der knappen Zeit bis zu den Grossveranstaltungen pochten die Kantone aber nicht auf ihre Zuständigkeit.

Im Gegenzug befristete das Parlament die fraglichen Zwangsmassnahmen bis Ende 2009. Anschliessend sollen sie in einem Konkordat verankert werden.

Für den Fall, dass das Konkordat scheitern sollte, treibt der Bundesrat die Arbeit an der Verfassungsbestimmung voran. Der neue Absatz in Artikel 68 sieht vor, dass der Bund Vorschriften erlassen kann, um Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen rund um Sportveranstaltungen zu verhindern oder einzudämmen.

Verfassungsänderung als Notlösung

Eine Verfassungsänderung wäre jedoch eine Notlösung: In der Vernehmlassung wurde einer Konkordatslösung mehrheitlich vorgezogen. Andererseits würden sich die Kantone vorbehaltlos hinter eine Bundeskompetenz stellen, sollte das Konkordat scheitern.

Mit dem Entwurf für eine Verfassungsänderung hat der Bundesrat auch die notwendigen Anpassungen im BWIS vorgelegt. Die geltenden Massnahmen sollen dabei weitergeführt werden, ob sie nun im Bundesgesetz oder im Konkordat verankert sind.

dl (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    Nationalrat: Kantonale Regelung gegen Hooligans
    Montag, 22. September 2008 / 22:02:47
    [ weiter ]
    Gesetzliche Grundlage für Kampf gegen Hooliganismus
    Mittwoch, 4. Juni 2008 / 11:40:00
    [ weiter ]
    Kampf gegen Hooligans: Kantone verantwortlich
    Donnerstag, 19. April 2007 / 21:35:00
    [ weiter ]
    Hooligan-Datenbank verfügbar
    Dienstag, 27. Februar 2007 / 17:35:30
    [ weiter ]
    Hooligan-Bestimmungen sollen in die Verfassung
    Mittwoch, 17. Januar 2007 / 12:55:50
    [ weiter ]
     
    .info Domain
    Jetzt registieren! www.firma.info oder www.produkt.info [ weiter ]


     
    kulturreport.ch ist ein Projekt der VADIAN.NET AG. Die Meldungen stammen von news.ch, der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) und weiteren Presseagenturen. Diese Nachrichten-Artikel sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Vervielfältigung, Publikation oder Speicherung der Daten in Datenbanken, jegliche kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Wir liefern auf Anfrage auch vollautomatisiert Kultur-News an Ihre eigene Website. kulturreport.ch (c) copyright 2024 by VADIAN.NET AG